Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe
Vorlage
WP 11-16/119
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitglliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe, am 09. Februar 2012, wurde Herr Wilfried Menke zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Epe, gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Der bisherige Ortsbrandmeister, Herr Jürgen Niemann, hat einen Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche gestellt.

 

Herr Menke nimmt bereits seit dem 11. Dezember 2000 die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Epe und seit dem 13. August 2010 die Funktion des stellvertretenden Stadtbrandmeisters wahr.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Heiner Prell, bestehen gegen die Ernennung von Herrn Menke zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Epe keine Bedenken.

 

Nach § 13 Abs. 2 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Wilfried Menke mit Wirkung ab 01. August 2012 zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.