Betreff
Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche,
- Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe, Herr Jürgen Niemann
Vorlage
WP 11-16/118
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Schreiben vom 20. Februar 2012, eingegangen am 20. Februar 2012, hat der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe, Herr Jürgen Niemann, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche mit Ablauf des 31. Juli 2012, nach § 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG, beantragt.

 

Herr Niemann ist seit dem 12. Oktober 1992 Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe. Bereits vom 12. März 1990 bis zum 11. Oktober 1992 hat er die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wahrgenommen.

 

Form und Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Niemann persönlich, in schriftlicher Form und gegenüber der Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine Begründung des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht vorgeschrieben.

 

Herrn Niemann ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche Entlassungsverfügung, die zuzustellen ist, bekanntzugeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, den Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe, Herrn Jürgen Niemann, auf seinen Antrag hin, mit Ablauf des 31. Juli 2012, gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG), aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche zu entlassen.