Betreff
überplanmäßige Ausgabe - Pensionsrückstellungen 2011
Vorlage
WP 11-16/100
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Für die Zuführungen wurden aufgrund einer Vorausberechnung der Niedersächsischen Versorgungskasse für die Pensionsrückstellung ein Betrag  in Höhe von 205.300 € und für die Beihilferückstellung ein Betrag in Höhe von 25.000 € eingeplant.

Für die Zuführung zu der Rückstellung für Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden wurde ein Betrag in Höhe von 35.000 € eingeplant.

 

Mit Bescheid vom 20.10.2011 teilte die Niedersächsische Versorgungskasse für die Pensionsrückstellung einen Zuführungsbetrag in Höhe von 353.510 € für die Pensionsrückstellung und die Beihilferückstellung einen Betrag in Höhe von 113.159 € mit.

Die Mehraufwendungen konnten durch den Deckungskreis Personalaufwendung in Höhe von 206.369 € und einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 30.000 € gedeckt werden.

 

Am 01.03.2012 erfolgte ein weiterer Bescheid von der Niedersächsischen Versorgungskasse mit einem Zuführungsbetrag für die Pensionsrückstellung in Höhe von 545.526 € und für die Beihilferückstellung in Höhe von 137.737 €.

 

Der  Pensions- und Beihilferückstellung wurden aufgrund des vorletzten Bescheides vom 20.10.2011 bereits 466.669 € (353.510 + 113.159 €) zugeführt, so dass jetzt der Differenzbetrag in Höhe von 216.594 € für die Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung benötigt wird.

 

Die tatsächlich zu buchenden Aufwendungen im Personalbereich sind demnach für die Pensions- und Beihilferückstellung um 452.963 € und für die Rückstellung für Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden um 12.553,90 € höher als der Planansatz . Hierbei handelt es sich um zahlungsneutrale Aufwendungen.

 

Die deutliche Erhöhung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung ist im Wesentlichen, durch eine Erhöhung der monatlichen Besoldung, Beförderungen und Stufensteigerungen innerhalb der Besoldungsgruppen bei den Beamten verursacht worden. Dieses macht insgesamt eine Erhöhung der Pensionsrückstellung in der Bilanz um ca. 4,8 % und zwar von 11.318.330 € auf 11.863.856 € erforderlich.

Die deutliche Erhöhung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Zuführung zur Beihilferückstellung ist auf die Besoldungserhöhung der Beamten und auf die Hebesatzerhöhung von 12.2 % auf 12,8 % zurückzuführen.

 

In den Vorausberechnungen der Niedersächsischen Versorgungskasse für künftige Jahre ist die Berücksichtigung von künftigen Erhöhungen der Besoldungen nicht zulässig. Das führt dazu, dass die Zuführung in dem Jahr, in dem die Erhöhung beschlossen wird, sprunghaft gegenüber den Planzahlen ansteigt. Dadurch werden die haushaltsrechtlichen Planungen erschwert.

Die Niedersächsische Versorgungskasse hat eine Faustformel zur Verfügung gestellt, mit der eine Prognose bei einer  Besoldungserhöhung erstellt werden kann.

So wird vermutet, dass die Erhöhung der Dienstbezüge um 3 % zu einer Erhöhung des Zuführungsbetrages gegenüber der Planzahl um 75 % führt.

Für die Haushaltsplanung 2011 wurde diese Faustformel angewandt, so dass sich ein Planansatz bei der Pensionsrückstellung in Höhe von 205.300 € und bei der Beihilferückstellung in Höhe von 25.000 € ergab.

Die tatsächlichen Zuführungsbeträge sind aber wesentlich höher ausgefallen als die mit der Faustformel berechnete Prognose ergab.

Es ist festzuhalten, dass die Planung der Zuführungsbeträge für Pensions- und Beihilferückstellung nach wie vor schwierig bleibt.

 

Für die Rückstellung für Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden (Beamte und Beschäftigte) ist lediglich eine Zuführung für die angefallenen Überstunden erforderlich. Mit 5.227,32 Überstunden zum 31.12.2011 ist der Rückstellung für Überstunden ein Betrag in Höhe von 47.553,90 € zuzuführen.

Der Planansatz für diese Rückstellung in Höhe von 35.000 € wurde im Rahmen des Deckungskreises Personalaufwendungen für die Zuführung der Pensions- und Beihilferückstellung bereits in Anspruch genommen.

Hier ist die gesamte Zuführungssumme als überplanmäßige Aufwendung erforderlich.

 

Die entstehenden Mehraufwendungen insgesamt in Höhe von 264.147,90 € können durch Mehrerträge aus den Gewerbesteuereinnahmen gedeckt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche bewilligt überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 192.016 € (Beamte), Beihilferückstellung in Höhe von 27.942,65 €  (Beamte) und Rückstellung für Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden in Höhe von 47.553,90 € (Beamte und Beschäftigte).

Der Fehlbetrag wird gedeckt durch entsprechende Mehrerträge bei den Gewerbesteuereinnahmen.