Sachverhalt / Begründung:
Für die Zuführungen
wurden aufgrund einer Vorausberechnung der Niedersächsischen Versorgungskasse
für die Pensionsrückstellung ein Betrag
in Höhe von 205.300 € und für die Beihilferückstellung ein Betrag in
Höhe von 25.000 € eingeplant.
Für die Zuführung zu der
Rückstellung für Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden wurde ein Betrag in
Höhe von 35.000 € eingeplant.
Mit Bescheid vom
20.10.2011 teilte die Niedersächsische Versorgungskasse für die
Pensionsrückstellung einen Zuführungsbetrag in Höhe von 353.510 € für die
Pensionsrückstellung und die Beihilferückstellung einen Betrag in Höhe von
113.159 € mit.
Die Mehraufwendungen
konnten durch den Deckungskreis Personalaufwendung in Höhe von 206.369 € und
einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 30.000 € gedeckt werden.
Am 01.03.2012 erfolgte
ein weiterer Bescheid von der Niedersächsischen Versorgungskasse mit einem Zuführungsbetrag
für die Pensionsrückstellung in Höhe von 545.526 € und für die
Beihilferückstellung in Höhe von 137.737 €.
Der Pensions- und Beihilferückstellung wurden
aufgrund des vorletzten Bescheides vom 20.10.2011 bereits 466.669 € (353.510 +
113.159 €) zugeführt, so dass jetzt der Differenzbetrag in Höhe von 216.594 €
für die Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung benötigt wird.
Die tatsächlich zu
buchenden Aufwendungen im Personalbereich sind demnach für die Pensions- und
Beihilferückstellung um 452.963 € und für die Rückstellung für Altersteilzeit,
Urlaub und Überstunden um 12.553,90 € höher als der Planansatz . Hierbei
handelt es sich um zahlungsneutrale Aufwendungen.
Die deutliche Erhöhung
der tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Zuführung zur
Pensionsrückstellung ist im Wesentlichen, durch eine Erhöhung der monatlichen
Besoldung, Beförderungen und Stufensteigerungen innerhalb der Besoldungsgruppen
bei den Beamten verursacht worden. Dieses macht insgesamt eine Erhöhung der Pensionsrückstellung
in der Bilanz um ca. 4,8 % und zwar von 11.318.330 € auf 11.863.856 €
erforderlich.
Die deutliche Erhöhung
der tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Zuführung zur
Beihilferückstellung ist auf die Besoldungserhöhung der Beamten und auf die
Hebesatzerhöhung von 12.2 % auf 12,8 % zurückzuführen.
In den
Vorausberechnungen der Niedersächsischen Versorgungskasse für künftige Jahre
ist die Berücksichtigung von künftigen Erhöhungen der Besoldungen nicht
zulässig. Das führt dazu, dass die Zuführung in dem Jahr, in dem die Erhöhung
beschlossen wird, sprunghaft gegenüber den Planzahlen ansteigt. Dadurch werden
die haushaltsrechtlichen Planungen erschwert.
Die Niedersächsische
Versorgungskasse hat eine Faustformel zur Verfügung gestellt, mit der eine
Prognose bei einer Besoldungserhöhung
erstellt werden kann.
So wird vermutet, dass
die Erhöhung der Dienstbezüge um 3 % zu einer Erhöhung des Zuführungsbetrages
gegenüber der Planzahl um 75 % führt.
Für die Haushaltsplanung
2011 wurde diese Faustformel angewandt, so dass sich ein Planansatz bei der
Pensionsrückstellung in Höhe von 205.300 € und bei der Beihilferückstellung in
Höhe von 25.000 € ergab.
Die tatsächlichen
Zuführungsbeträge sind aber wesentlich höher ausgefallen als die mit der Faustformel
berechnete Prognose ergab.
Es ist festzuhalten,
dass die Planung der Zuführungsbeträge für Pensions- und Beihilferückstellung
nach wie vor schwierig bleibt.
Für die Rückstellung für
Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden (Beamte und Beschäftigte) ist lediglich
eine Zuführung für die angefallenen Überstunden erforderlich. Mit 5.227,32
Überstunden zum 31.12.2011 ist der Rückstellung für Überstunden ein Betrag in
Höhe von 47.553,90 € zuzuführen.
Der Planansatz für diese
Rückstellung in Höhe von 35.000 € wurde im Rahmen des Deckungskreises
Personalaufwendungen für die Zuführung der Pensions- und Beihilferückstellung
bereits in Anspruch genommen.
Hier ist die gesamte
Zuführungssumme als überplanmäßige Aufwendung erforderlich.
Die entstehenden
Mehraufwendungen insgesamt in Höhe von 264.147,90 € können durch Mehrerträge
aus den Gewerbesteuereinnahmen gedeckt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche bewilligt überplanmäßige
Aufwendungen gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in
Höhe von 192.016 € (Beamte), Beihilferückstellung in Höhe von 27.942,65 € (Beamte) und Rückstellung für Altersteilzeit,
Urlaub und Überstunden in Höhe von 47.553,90 € (Beamte und Beschäftigte).
Der Fehlbetrag wird
gedeckt durch entsprechende Mehrerträge bei den Gewerbesteuereinnahmen.