Sachverhalt / Begründung:
Als
Anlage legt die Verwaltung den Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die
Grünen
auf
Schaffung von Voraussetzungen für eine Nutzung der passiven, thermischen und
photovoltaischen
Sonnenenergienutzung im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von
Bebauungsplänen
i.S. einer Angebotsplanung vor.
Unter Bezugnahme auf
den Beschlussvorschlag weist die Verwaltung darauf hin, dass auch
bisher
in allen von der Stadt in den letzten Jahren aufgestellten Bebauungsplänen die
Nutzung
der Dachflächen für das Anbringen von thermischen und photovoltaischen
Solaranlagen
möglich ist. Firstrichtungen wurden in den großen Neubaugebieten der
vergangenen
Jahre (Baugebiete Hemke, Nr. 91 und 101;
Blaues Wunder, Nr 103; Kapshügel
II,
Nr. 109) überhaupt nicht festgesetzt, im Baugebiet Kapshügel I , Nr. 108 nur
auf
Teilflächen
zur Betonung des Ortsrandes bzw. des Grünzuges, wobei die festgesetzte
Firstrichtung
entlang des Grünzuges wiederum optimal für eine Nutzung der Sonnenenergie
ist.
Die
Möglichkeit, Gebäude in Richtung der Sonne auszurichten, hängt
selbstverständlich auch
von
der Erschliessung des Baugrundstückes und der Höhenentwicklung im Baugebiet ab.
Im
Bebauungsplan
146 (Hemke III) erfolgt die Erschliessung dergestalt, dass die Gebäude parallel
zu
den Höhenlinien errichtet werden können. Aufgrund der Hanglage in Richtung
Süden ergibt
sich
dadurch automatisch die Option, die Sonnenenergie für zu erstellende Häuser
optimal zu
nutzen.
Das wird aber nicht in jedem Baugebiet zu bewerkstelligen sein.
Dort,
wo es in begründeten Einzelfällen, insbesondere innerhalb von
Bestandssituationen
städtebaulich
erforderlich ist, wird die Verwaltung auch weiterhin vorschlagen, in
Einzelfällen
Firstrichtungen festzusetzen.
Die
im überwiegenden Teil der Bebauungspläne festgesetzten geneigten Dachflächen
widersprechen
in keinem Fall einer Nutzung von Sonnenenergie.