Betreff
Verlängerung der Satzung der Stadt Bramsche über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 144 „Südöstlich der Westerkappelner Straße“ um ein weiteres Jahr.
Vorlage
WP 11-16/080
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Rat der Stadt Bramsche hat mit Beschluss am 10.12.2009 die Satzung der Stadt Bramsche über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 144 „Südöstlich der Westerkappelner Straße“ für die Dauer von zwei Jahren beschlossen.

Die Satzung wurde am 31.03.2010 im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück öffentlich bekannt gemacht und trat mit diesem Datum in Kraft. Die Satzung tritt gem. § 17 (1) S. 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Frist läuft somit am 31.03.2012 ab.

 

Gem. § 17 (1) S. 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern. Voraussetzung ist, dass das Bauleitplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dies ist hier der Fall.

 

Durch die unterschiedliche Nutzung der einzelnen Grundstücke waren viele Gespräche mit den Eigentümern erforderlich, um einerseits eine Bestandsaufnahme zu erstellen und andererseits festzustellen, inwieweit noch eine bauliche Entwicklung, unter Berücksichtigung der vorhandenen Gewerbebetriebe möglich ist. Weiterhin wurden von verschiedenen Anliegern Wünsche hinsichtlich einer zusätzlichen Wohnbebauung geäußert.

 

Für die Abwägung aller Belange wurde eine schalltechnische Beurteilung in Auftrag gegeben. Hierzu sind jedoch noch weitere Gespräche erforderlich.

 

Ferner konnte die Art der Nutzung eines größeren Grundstückes nicht festgelegt werden, da es hierfür weitere Untersuchungen bedarf, um einen Altlastenverdacht auszuschließen.

 

Bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sind daher noch weitere Abstimmungsgespräche mit betroffenen Grundstückseigentümern und Auswertungen der Untersuchungen erforderlich, um eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung in diesem Bereich umzusetzen.

 

Die Fristverlängerung um ein Jahr ist ebenfalls als Satzung zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen. Die Satzung tritt nach Ablauf dieses Verlängerungsjahres außer Kraft. Gem. § 17 (2) BauGB kann die Gemeinde, wenn besondere Umstände es erfordern, die Frist zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Rechtskraft der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Zweijahresfrist der am 10.12.2009 beschlossenen Satzung der Stadt Bramsche über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 144 „Südöstlich der Westerkappelner Straße“ wird hiermit gem. § 17 (1) S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) um ein weiteres Jahr verlängert und die Veränderungssperre wird  erneut als Satzung beschlossen.

Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches sind Bestandteil dieses Beschlusses.