Betreff
Benennung der Elternvertretung in den Ausschuss für Schule und Kultur
Vorlage
WP 11-16/075
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gem. § 12 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates iV.m. § 73 NKmVG i.V.m. § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gehören den kommunalen Schulausschüssen neben den gewählten Mandatsträgern auch mindestens je ein Vertreter/eine Vertreterin  der Lehrkräfte, der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler mit Stimmrecht an.

 

Der Stadtelternrat der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 15.02.2012 beschlossen,  einen Elternvertreter und eine stellvertretende Elternvertreterin für den Ausschuss für Schule und Kultur zu benennen.

 

Gewählt wurden hierfür als

 

Elternvertreter:              Herr Michael Hennecke, von-Kleist-Str. 14, 49565 Bramsche

Stellv. Elternvertreterin: Frau Bianka Grauert, Vördener Damm 54, 49565 Bramsche

 

Nunmehr sind Herr Hennecke und Frau Grauert in Anwendung des § 73 NKomVG offiziell als Elternvertreter und als stellvertretende Elternvertreterin durch den Rat der Stadt Bramsche in den Ausschuss für Schule und Kultur zu berufen. Bei dieser Beschlussfassung handelt es sich um eine innerorganisatorische Angelegenheit des Rates, die keiner vorherigen Beratung im Verwaltungsausschuss bedarf.

 


Beschlussvorschlag:

 

Als Elternvertreter wird Herr Michael Hennecke, Elternvertreter der Realschule Bramsche, in den Ausschuss für Schule und Kultur berufen.

 

Als stellvertretende Elternvertreterin wird Frau Bianka Grauert, Elternvertreterin der Honigmoor-Schule, in den Ausschuss für Schule und Kultur berufen.