Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche
Vorlage
WP 11-16/065
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitglliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche, am 28. Dezember 2011, wurde Herr Jörg Ludwigs zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche, gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Herr Ludwigs nimmt bereits seit dem 12. März 2009 die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bramsche wahr.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Heiner Prell, bestehen gegen die Ernennung von Herrn Ludwigs zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche keine Bedenken.

 

Nach § 13 Abs. 2 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Jörg Ludwigs mit Wirkung ab 01. April 2012 zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.