Betreff
Aufwandspaltung Lessing-/Schumannstraße (Korrektur/Ergänzung zur Vorlage WP 11-16/011)
Vorlage
WP 11-16/063
Aktenzeichen
60-20-08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit Vorlage WP 11-16/011 wurde dieser Beschluss bereits für die „Lessingstraße“ gefasst. Dabei wurde irrtümlich angenommen, die Lessingstraße liefe bis südlich der Einmündung Beethovenstraße und die Schumannstraße würde erst dort beginnen.

 

Tatsächlich beginnt die Schumannstraße jedoch schon an der Einmündung Goethestraße.

 

Der Anlagenbegriff des Straßenausbaubeitragsrechts nimmt keine Rücksicht auf Straßennamen. Maßgeblich ist der Eindruck, den ein unbefangener Betrachter vor Ort gewinnt. Insofern sind Straßenführung und Straßenausstattung nach dem Ausbau ausschlaggebend. Danach erstreckt sich die abzurechnende Anlage von der Einmündung Grünegräser Weg bis zu der Schnittstelle, an der nach dem Ausbau die niveaugleiche Mischfläche beginnt (südlich der Einmündung Beethovenstraße).

 

Da in der vorhergehenden Vorlage nur von der „Lessingstraße“ die Rede war, könnte der Beschluss so verstanden werden, dass die Aufwandspaltung nicht für die ganze ausgebaute Anlage, die von den Straßennamen her aus der Lessingstraße und einem Teil der Schumannstraße besteht, beschlossen worden ist, sondern nur für den tatsächlich Lessingstraße benannten Teil. Das war jedoch nicht gewollt.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Aufwandspaltung für die Anlage „Lessing-/Schumannstraße“ zu fassen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Straßenausbaubeitrag für die öffentliche Einrichtung Lessing-/Schumannstraße, im Bereich vom Grünegräser Weg bis zum Beginn der niveaugleichen Mischfläche im Einmündungsbereich Beethovenstraße (siehe Planausschnitt), wird für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege (einschließlich unselbständiger Grünflächen), Parkflächen und Straßenentwässerung im Wege der Aufwandspaltung erhoben.