Betreff
Übertragung der Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgabe der Wohnraumförderung von der Stadt Bramsche auf den Landkreis Osnabrück
Vorlage
WP 11-16/049
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Nach dem Nds. Wohnraumförderungsgesetz obliegt diese Aufgabe den selbständigen Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.

Die Aufgabe wurde bislang durch Vereinbarung vom 24.02.2006 auf Grundlage des Modellkommunengesetzes (ModKG) auf den Landkreis Osnabrück übertragen. Laut § 6 ModKG in der Fassung vom 09.12.2011 wurde der Großteil der auf der Basis vom § 6 ModKG geschlossenen Zuständigkeitsvereinbarungen in anderen Aufgabenbereichen bis Ende 2012 verlängert. Die im Bereich der Wohnraumförderung geschlossenen Vereinbarungen wurden hingegen nicht verlängert und liefen zum 31.12.2011 aus. Nunmehr soll die Übernahme auf Grund des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NkomZG) neu geregelt werden. Durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung wird die Aufgabe Wohnbauförderung in die ausschließliche Zuständigkeit des Landkreises Osnabrück übertragen. Inhaltlich wird es keine Veränderungen zur bisherigen Vereinbarung geben.

Die bisherige Übertragung der Aufgabe auf den Landkreis hat sich seit 2006 bewährt. Der Landkreis verfügt auf Grund seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Wohnraumförderung über die Kompetenz zur umfassenden sachgerechten Beratung der Antragsteller.

Im Haushaltsplan der Stadt Bramsche sind für die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch den Landkreis Osnabrück 10.000,00 € jährlich vorgesehen. Z.Zt. werden pro bearbeitetem Vor- bzw. Hauptantrag 400,00 € der Stadt Bramsche in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Vor- und Hauptanträge ist stark schwankend und belief sich in den letzten Jahren zwischen 6 und 34.

 

Der Landkreis hat bislang diese Aufgabe von den Gemeinden/Samtgemeinden/

Städten Wallenhorst, Georgsmarienhütte, Artland und Bersenbrück übernommen.

Diese werden auch entsprechende Beschlüsse herbeiführen.

 

Dem Kreistag wird in seiner nächsten Sitzung eine inhaltsgleiche Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die nach dem Modellkommunengesetz geschlossenen Verträge mit den Landkreis Osnabrück auf Grund der Rechtsänderungen entsprechend neu zu vereinbaren.

Die Aufgabe Wohnraumförderung i.S. des Nds. Wohnraumförderungsgesetzes wird von der Stadt Bramsche auf den Landkreis Osnabrück übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Osnabrück eine entsprechende Zweckvereinbarung zu schließen.

Bezug: Vorlage Nr. 929/ WP 01 – 06