Betreff
Bebauungsplan Nr. 136 "Innenstadt VI", mit örtlichen Bauvorschriften, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezug: Vorlagen Nr. 1049 / WP 01-06 und Nr. 777 / WP 06-11
Vorlage
WP 11-16/028
Aktenzeichen
61-26-136
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

In seiner Sitzung am 18.07.2006 hat der Verwaltungsausschuss mit der Vorlage Nr. 1049/WP 01-06 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 136 „Innenstadt VI“, mit örtlichen Bauvorschriften, beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.02.2007 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgte im Rahmen einer Informations- und Erörterungsversammlung am 19.01.2011 im Rathaus der Stadt Bramsche. Die Planunterlagen konnten in der Zeit vom 20.01.2011 bis einschließlich 21.02.2011 eingesehen werden. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 27.01.2011 bis 28.02.2010 durchgeführt.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. 777/WP 06-11 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 16.06.2011 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 136 „Innenstadt VI“, mit örtlichen Bauvorschriften, einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten am 02.07.2011, durch Aushang im Rathaus und Einstellung ins Internet wurde der Bauleitplanentwurf einschließlich Begründungsentwurf und Umweltbericht vom 11.07.2011 bis einschließlich 12.08.2011 öffentlich ausgelegt. Mit Schreiben bzw. Mail vom 01.07.2011 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 12.08.2011 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und Anregungen seitens der Verwaltung. Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 136 „Innenstadt VI“, mit örtlichen Bauvorschriften, in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die zugehörige Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB liegen vor.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussvorschlag“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen, teilweise wörtlich übernommen, teilweise zusammengefasst wiedergegeben, sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 136 „Innenstadt VI“, mit örtlichen Bauvorschriften, wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht.