Betreff
10. Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
WP 11-16/017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Von der Wibera Wirtschaftsberatung, Düsseldorf, ist eine Überprüfung der Kanalbenutzungsgebühren vorgenommen worden.

Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Gebührensatz für 1 m³ normalverschmutztes Schmutzwasser um 0,20 € auf 1,76 € gesenkt werden kann. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser muss um 0,05 € auf 0,29 € erhöht werden.

Der Gebührensatz für Kühlwasser muss um 0,07 € auf 0,42 € erhöht werden.

Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad muss um 0,03 € auf 0,54 € erhöht werden..

 

Im Einzelnen ergeben sich die folgenden Gebührensätze:

 

1)     für das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser       

       (§ 14 Abs. 1 Ziff. 1)                                                                       1,76 €     (vorher: 1,96 €)

2)     für das Einleiten von Niederschlagswasser

(§ 14 Abs. 1 Ziff. 2) pro m² jährlich                                               0,29 €     (vorher: 0,24 €)

3)     für das Einleiten von 1 m³ Kühlwasser 

       (§ 14 Abs. 1 Ziff. 3)                                                                       0,42 €     (vorher: 0,35 €)

4)    für das Einleiten von Abwasser mit einem

erhöhten Verschmutzungsgrad (§ 14 Abs. 7

 Ziff. 1) werden die Zusatzgebühren für

 1 m³ Schmutzwasser wie folgt berechnet:      

 

       (CSB [mg O2/l] – 1.000 [mg O2/l]) * 0,54 €(vorher: 0,51 €)/1.000 [mg O2/l]

 

Es wird empfohlen, die nachfolgende Satzung mit Wirkung vom 01.01.2012 zu beschließen.

 

 

Werksleiter

 

 

10. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche

 

(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung = AGS) vom 06.12.2001

 

Aufgrund der §§ 10, 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes – NkomVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), der §§ 1, 2, 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)  in der Fassung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2009 (Nds.GVBl. S. 191) und § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds.AGAbwAG) in der Fassung vom 24.03.1989 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2001 (Nds. GVBl. S. 701) hat der Rat der Stadt Bramsche in seiner Sitzung am 08.12.2011 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

 

§ 15 erhält die folgende Fassung:

 

Die Abwassergebühren betragen:

1)    für das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser        

       (§ 14 Abs. 1 Ziff. 1)                                                                                1,76 €

2)    für das Einleiten von Niederschlagswasser

(§ 14 Abs. 1 Ziff. 2) pro m² jährlich                                                        0,29 €

3)    für das Einleiten von 1 m³ Kühlwasser (§ 14 Abs. 1 Ziff. 3)                  0,42 €

4)     für das Einleiten von Abwasser mit einem

erhöhten Verschmutzungsgrad (§ 14 Abs. 7

 Ziff. 1) werden die Zusatzgebühren für

 1 m³ Schmutzwasser wie folgt berechnet:      

 

       (CSB [mg O2/l] – 1.000 [mg O2/l]) * 0,54 €/ 1.000 [mg O2/l]

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

 

Bramsche, den 08.12.2011

 

Stadt Bramsche

 

Höltermann

Bürgermeisterin

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung = AGS) vom 06.12.2001, zuletzt geändert am 09.12.2010, wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.