Sachverhalt / Begründung:
Von der Wibera Wirtschaftsberatung,
Düsseldorf, ist eine Überprüfung der Kanalbenutzungsgebühren vorgenommen
worden.
Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der
Gebührensatz für 1 m³ normalverschmutztes Schmutzwasser um 0,20 € auf 1,76 €
gesenkt werden kann. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser muss um 0,05 €
auf 0,29 € erhöht werden.
Der Gebührensatz für Kühlwasser muss um 0,07
€ auf 0,42 € erhöht werden.
Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von
Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad muss um 0,03 € auf 0,54 € erhöht
werden..
Im Einzelnen ergeben sich die folgenden
Gebührensätze:
1)
für
das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser
(§ 14 Abs. 1 Ziff. 1) 1,76
€ (vorher: 1,96 €)
2)
für
das Einleiten von Niederschlagswasser
(§ 14 Abs. 1 Ziff. 2) pro m² jährlich 0,29
€ (vorher: 0,24 €)
3)
für
das Einleiten von 1 m³ Kühlwasser
(§ 14 Abs. 1 Ziff. 3) 0,42
€ (vorher: 0,35 €)
4)
für
das Einleiten von Abwasser mit einem
erhöhten Verschmutzungsgrad (§ 14 Abs. 7
Ziff. 1) werden die Zusatzgebühren für
1 m³
Schmutzwasser wie folgt berechnet:
(CSB [mg O2/l]
– 1.000 [mg O2/l]) * 0,54 €(vorher: 0,51 €)/1.000 [mg O2/l]
Es wird empfohlen, die nachfolgende Satzung
mit Wirkung vom 01.01.2012 zu beschließen.
Werksleiter
10. Änderungssatzung
zur Satzung über die
Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt
Bramsche
(Abgabensatzung für
die Abwasserbeseitigung = AGS) vom 06.12.2001
Aufgrund
der §§ 10, 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes – NkomVG – in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), der §§ 1, 2, 5, 6 und
8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 23. Januar 2007
(Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2009 (Nds.GVBl.
S. 191) und § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum
Abwasserabgabengesetz (Nds.AGAbwAG) in der Fassung vom 24.03.1989 (Nds.
GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2001 (Nds. GVBl.
S. 701) hat der Rat der Stadt Bramsche in
seiner Sitzung am 08.12.2011 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 15 erhält die folgende Fassung:
Die
Abwassergebühren betragen:
1)
für
das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser
(§ 14 Abs. 1 Ziff. 1) 1,76
€
2)
für
das Einleiten von Niederschlagswasser
(§ 14 Abs. 1 Ziff. 2) pro m² jährlich 0,29
€
3) für das Einleiten von 1 m³ Kühlwasser (§ 14
Abs. 1 Ziff. 3) 0,42 €
4)
für
das Einleiten von Abwasser mit einem
erhöhten Verschmutzungsgrad (§ 14 Abs. 7
Ziff. 1) werden die Zusatzgebühren für
1 m³
Schmutzwasser wie folgt berechnet:
(CSB [mg O2/l]
– 1.000 [mg O2/l]) * 0,54 €/ 1.000 [mg O2/l]
Artikel
2
Diese Satzung tritt
am 01.01.2012 in Kraft.
Bramsche, den
08.12.2011
Stadt
Bramsche
Höltermann
Bürgermeisterin
Beschlussvorschlag:
Die
10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren
für die Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche (Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung = AGS) vom 06.12.2001, zuletzt geändert am 09.12.2010, wird
in der vorliegenden Fassung beschlossen.