Betreff
Abrechnungsbeschlüsse Lessing- und Goethestraße
Aufwandspaltung Lessing- und Goethestraße
Abschnittsbildung Goethestraße
Vorlage
WP 11-16/011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Lessing- und Goethestraße sollen 2012 ausgebaut werden. Im Zuge dieser Maßnahme erhalten die Straßen erstmals Parkflächen. Die vorhandene Fahrbahn wird durch eine qualitativ höherwertigere ersetzt. Die Gehwege, die bislang nur zum Teil eine Pflasterung aufweisen, werden nun vollständig gepflastert. Die neuen Regenhauptkanäle weisen einen größeren Querschnitt auf und gewährleisten im Zusammenhang mit zusätzlichen Straßenabläufen eine bessere Entwässerung der Straße.

 

Alle genannten Teileinrichtungen werden somit im Sinne des § 6 NKAG verbessert. Nicht Gegenstand der Maßnahme ist jedoch die Straßenbeleuchtung. Daher sind die vorgeschlagenen Aufwandspaltungsbeschlüsse erforderlich, um die Maßnahme abrechnen zu können.

 

Die Goethestraße wird lediglich in ihrem westöstlichen Verlauf ausgebaut. Das bis zur Auffahrt/Abfahrt B 68 führende Reststück wurde im Rahmen der Herstellung der Umgehungsstraße ausgebaut. Dieser Teil der Goethestraße ist daher in einem vergleichsweise guten Zustand und muss derzeit nicht ausgebaut werden.

 

Da nur ein Abschnitt der Goethestraße ausgebaut wird, setzt eine Beitragsveranlagung einen Abschnittsbildungsbeschluss voraus.


Beschlussvorschlag:

Lessingstraße:

Der Straßenausbaubeitrag wird für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege (einschließlich unselbständiger Grünflächen), Parkflächen und Straßenentwässerung im Wege der Aufwandspaltung erhoben.

 

Goethestraße:

Der Straßenausbaubeitrag wird für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege (einschließlich unselbständiger Grünflächen), Parkflächen und Straßenentwässerung im Wege der Aufwandspaltung erhoben. Der beitragsfähige Aufwand wird dabei für den westöstlich laufenden Straßenabschnitt (Lessingstraße bis zum 90° abknickenden Straßenverlauf – siehe anliegenden Plan) ermittelt.