Betreff
Widmungsänderung und Absichtserklärung zur Einziehung eines Wegeteilstückes
Vorlage
WP 06-11/851
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Weg, der aus einem Teilbereich des Flurstücks 332/2 der Flur 4 in der Gemarkung Bramsche besteht, ist als Fußweg gewidmet.

 

Der Weg liegt derzeit im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27.1 Münsterstraße und demnächst im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 136 „Innenstadt VI“, der noch nicht rechtskräftig ist. Beide Bebauungspläne sehen das in seiner Widmung zu ändernde Teilstück des Weges als öffentliche Verkehrsfläche mit Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Anlieger vor.

 

Das noch als Fußweg gewidmete, ca. 9 m lange Teilstück soll eingezogen werden. Beide Bebauungspläne sehen diesen Teilbereich nicht als öffentliche Verkehrsfläche vor.

 

Sollte diese Absicht der Einziehung erklärt werden, so ist sie mind. 3 Monate vor der eigentlichen Einziehung ortsüblich bekannt zu geben, um jeden, der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen fühlt, Gelegenheit für Einwände zu geben.

 

Nach der o. g. Mindestfrist ist ein weiterer Beschluss nötig, um das Einziehungsverfahren abzuschließen. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Ein Teilstück des Weges in Bramsche, der von der Münsterstraße bis zum Schulhof der Meyerhofstraße verläuft und für den Fußgängerverkehr gewidmet ist, wird in der Widmung geändert. Dieser erste Teilbereich des Weges ab Münsterstraße wird als Weg mit Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Anlieger gewidmet.

 

Die Widmungsänderung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.