Betreff
Widmung im Ortsteil Achmer, Anne-Frank-Straße
Vorlage
WP 06-11/850
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verlauf der Straße in der beigefügten Anlage kenntlich gemacht. Die Straße liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 91, Hemke, in der Fassung der 2. Änderung.

 

Die Straße ist bautechnisch hergestellt und die erschlossenen Grundstücke größtenteils bebaut.

 

Die hier dem parlamentarischen Gremien vorgeschlagene Widmung entspricht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße, als Ortsstraße in einem Baugebiet.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Anne-Frank-Straße, bestehend aus den Flurstücken 287, 285 und 288 der Flur 27, Gemarkung Achmer, wird gem. § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Das Flurstück 287 wird uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet, wobei ein Teilstück vor dem Kindergarten als öffentliche Parkfläche dient. Die Flurstücke 285 und 288 werden eingeschränkt als Fußwege gewidmet.

 

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.