Betreff
Widmung im Ortsteil Achmer
Vorlage
WP 06-11/847
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Das in der Anlage kenntlich gemachte Straßenteilstück befindet sich im Eigentum der Stadt Bramsche und endet vor dem in Privatbesitz befindlichen Flurstück 24/16 der Flur 12.

 

Das zu widmende Straßenstück erschließt auch das schon viele Jahre bebaute Grundstück, das unter der Adresse „Richteweg 4“ geführt wird. Bislang ist die Straße als Erschließungsstraße genutzt worden, nur noch nicht gewidmet gewesen. Somit ist nun die Widmung vorzunehmen.

 

Die Einstufung erfolgt nach § 47 Abs. 1 Nds. Straßengesetz als Ortsstraße. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind. Das Straßenstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das vom „Richteweg“ abzweigende Straßenteilstück, bestehend aus den Flurstücken 25/2 und 19/3, Flur 12, Gemarkung Achmer, wird gem. § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.