Betreff
Widmung im Ortsteil Engter, Kellens Gärten
Vorlage
WP 06-11/846
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verlauf der Straße ist in der beigefügten Anlage kenntlich gemacht.

 

Die Straße ist bautechnisch hergestellt und die erschlossenen Grundstücke größtenteils bebaut.

 

Die hier den parlamentarischen Gremien vorgeschlagene Widmung entspricht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes Nr. 109, 1. Änderung „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Abs. 1 Nds. Straßengesetz als Gemeindestraße und zwar als Ortsstraße in einem Baugebiet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Straße „Kellens Gärten“, bestehend aus den Flurstücken 99 und 109 der Flur 11, Gemarkung Engter, wird gem. § 6  Nds. Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als verkehrsberuhigte Zone gewidmet.

 

Die Widmung erfolgt uneingeschränkt für das Flurstück 109. Das Flurstück 99 wird als Fußweg gewidmet.

 

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.