Betreff
Mittel für die kommunalpolitische Arbeit der Fraktionen gemäß § 57 NKomVG
Vorlage
WP 06-11/840
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 57 (3) Nds. Kommunalverfassungsgesetz können die Kommunen den Fraktionen Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten für ihre Geschäftsführung gewähren.
Beschlussvorschlag:
Für die Aufgaben der Fraktionsgeschäftsführung erhält jede Fraktion einen monatlichen Betrag von 100,00 €
Zusätzlich wird zu diesem Zweck pro Ratsmitglied und Monat ein Betrag von 22,00 € den Fraktionen zur Verfügung gestellt.