Betreff
Mittel für die kommunalpolitische Arbeit der Fraktionen gemäß § 57 NKomVG
Vorlage
WP 06-11/840
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gemäß § 57 (3) Nds. Kommunalverfassungsgesetz können die Kommunen den Fraktionen Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten für ihre Geschäftsführung gewähren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Aufgaben der Fraktionsgeschäftsführung erhält jede Fraktion einen monatlichen Betrag von 100,00 €

Zusätzlich wird zu diesem Zweck pro Ratsmitglied und Monat ein Betrag von 22,00 € den Fraktionen zur Verfügung gestellt.