Betreff
Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder, sowie der Ortsräte und Ortsvorsteher der Stadt Bramsche (Entschädigungssatzung)
Vorlage
WP 06-11/839
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Ehrenamtlich Tätige bzw. die Ratsfrauen und Ratsherren und die Mitglieder der Ortsräte haben Anspruch auf eine Entschädigung gem. § 44 Abs. 1 und 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz. i.V.m. § 55 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

Die Entschädigung kann nach Maßgabe einer Satzung ganz oder teilweise pauschal gewährt und dabei ganz oder teilweise als Sitzungsgeld gezahlt sowie für besondere Funktionen erhöht werden ( § 55 Abs. 1 NkomVG). Hierzu hat das Ministerium für Inneres und Sport erstmalig Empfehlungen zu Inhalt und Höhe von Entschädigungen für Abgeordnete kommunaler Vertretungen im September 2011 veröffentlicht.

 

Am 29.09.2011 und 13.10.2011 wurden ein Verwaltungsentwurf und die o.g. Empfehlungen des Nds. Ministerium für Inners und Sport den Fraktionen von CDU, SPD und B 90/Die Grünen vorgestellt.

 

Die nunmehr anliegende Entwurfsfassung basiert auf den Änderungswünschen der Fraktionen von CDU und B 90/Die Grünen. Die Verwaltung hat hier unterstützend Formulierungshilfen gegeben. Der Satzungsentwurf weicht deutlich vom Verwaltungsentwurf ab. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich hierdurch voraussichtlich Kostensteigerungen in Höhe von ca. 30.000,00 €/Jahr ergeben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die anliegende Satzung über die „Entschädigung der Mitglieder des Rates, der nicht dem Rat angehördenden Ausschussmitglieder, sowie der Ortsräte und Ortsvorsteher“ mit Wirkung vom 01.11.2011.