Betreff
Neufassung der Hauptsatzung
Vorlage
WP 06-11/836
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Bramsche soll unter Berücksichtigung aller notwendig gewordenen Anpassungen an gesetzliche Veränderungen als Neufassung beschlossen werden.

 

Zum 01.11.2011 ist u.a. die Nds. Gemeindeordnung vom Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst worden. Der Nds. Gesetzgeber hat nunmehr eine Reihe von Regelungen nicht mehr selbst ins Gesetz aufgenommen, sondern die Befugnis auf die örtl. Kommunen übertragen. Als wesentliche Anpassung an die gesetzlichen Veränderungen ist vor allem § 11 NKomVG zu nennen.Hiernach ist die Form der Verkündung von Rechtsvorschriften nun in der Hauptsatzung zu regeln (vorher gesetzliche Regelung durch die Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften). Die Neufassung der Hauptsatzung enthält hierzu jetzt Regelungen in § 11 (Bekanntmachungen).

 

Am 29.09.2011 und 13.10.2011 wurde ein Verwaltungsentwurf den Fraktionen von CDU, SPD und B 90/Die Grünen vorgestellt.

 

Die nunmehr anliegende Entwurfsfassung wurde geprägt durch die Änderungswünsche der Fraktionen von CDU und B 90/Die Grünen. Die Verwaltung hat hier unterstützend Formulierungshilfen gegeben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die im Entwurf anliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bramsche.