Betreff
Neufassung der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2011/2016
Vorlage
WP 06-11/835
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Nach den Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG). Diese ist in der ersten Sitzung eines neu gewählten Rates zu beschließen und verliert jeweils mit Ablauf der Wahlperiode ihre Gültigkeit.

 

Die Geschäftsordnung des Rates gilt nach §§ 78 (4)  sinngemäß auch für das Verfahren  des Verwaltungsausschusses; der Rat kann dabei aber für den Verwaltungsausschuss besondere Regelungen treffen, soweit ein entsprechendes Bedürfnis besteht.

 

Nach den §§ 72 u. 73 NKomVG regelt die Geschäftsordnung des Rates auch das Verfahren der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften. Aus § 91 (5) NKomVG ergibt sich ferner, dass die Geschäftsordnung des Rates auch für das Verfahren der Ortsräte die notwendigen Regelungen trifft.

 

Am 29.09.2011 und 13.10.2011 wurde ein Verwaltungsentwurf den Fraktionen von CDU, SPD und B 90/Die Grünen vorgestellt.

 

Die nunmehr anliegende Entwurfsfassung basiert auf den Änderungswünschen der Fraktionen von CDU und B 90/Die Grünen. Die Verwaltung hat hier unterstützend Formulierungshilfen gegeben.

 

Zu § 11 (1) Nr. 4 ist anzumerken, dass der Vorschlag weitere Mitglieder (sog. Bürgervertreter) nach § 71 (7) NKomVG zu benennen, ein gemeinsamer Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion B90/Die Grünen ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt für die Wahlperiode 2011/2016 die anliegende Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ortsräte, die Ratsausschüsse und für die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Bramsche.