Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente
Vorlage
WP 06-11/815
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente, am 14. Januar 2011, wurde Herr Arnim Spengler zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente, gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren vorgeschlagen.

 

Herr Spengler nimmt bereits seit dem 23. Dezember 2005 die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Pente wahr.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Heiner Prell, bestehen gegen die Ernennung von Herrn Spengler zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Pente keine Bedenken.

 

Nach § 13 Abs. 2 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Arnim Spengler zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Pente, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.