Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe - Sögeln“, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

 


Frau Drewes stellt die Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 169 "Feuerwehr Epe - Sögeln" - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Abs. 1 (Baugesetzbuch) - Bezugsvorlagen WP 16-21/0943 und WP21-26/0297 ausführlich vor.

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

  0 Stimmen dagegen

  0 Enthaltungen