Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“ und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Bestandteil des Verfahren ist ferner eine wassertechnische Voruntersuchung.

 

  1. Der Umweltbericht mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) ist Bestandteil der Begründung.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

  1. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich verkleinert. Das Flurstück 51/2 – ehemalige örtliche Gaststätte ist nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereiches. Die genaue Abgrenzung ist in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“, Abb. 3, dargestellt.

 

 


Herr Tangemann stellt die Vorlage vor.

 

Vors. Bergander lässt über die Beschlussvorlage WP 21-26/0297 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                   11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen