Sitzung: 15.06.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0297
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“ und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Bestandteil des Verfahren ist ferner eine wassertechnische Voruntersuchung.
- Der Umweltbericht mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) ist Bestandteil der Begründung.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
- Gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich verkleinert. Das
Flurstück 51/2 – ehemalige örtliche Gaststätte ist nicht mehr Bestandteil
des Geltungsbereiches. Die genaue Abgrenzung ist in der Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“, Abb. 3, dargestellt.
Herr Tangemann stellt die Vorlage vor.
Vors. Bergander lässt über die Beschlussvorlage WP 21-26/0297 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen