Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 201 "Stadtsanierung Bahnhofsumfeld Kreisverkehrsplatz“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.


RM Bergander führt aus, dass mit dem Beschluss des Bebauungsplanes die rechtlichen Möglichkeiten für den Bau des Kreisverkehrs Nordtangente/Zubringer B 68 geschaffen werden, welche für die Anbindung und Erschließung des Sanierungsgebietes „Bahnhofsumfeld“ notwendig sind.

RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:          30 Stimmen dafür

                                                           0 Stimmen dagegen

                                                           0 Enthaltungen