Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens
vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage
aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils
entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der
Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
2. Der Bebauungsplan Nr. 201 "Stadtsanierung Bahnhofsumfeld
Kreisverkehrsplatz“ wird gemäß
§ 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der
dazugehörigen Begründung beschlossen.
RM Bergander führt aus, dass mit dem Beschluss des Bebauungsplanes die rechtlichen Möglichkeiten für den Bau des Kreisverkehrs Nordtangente/Zubringer B 68 geschaffen werden, welche für die Anbindung und Erschließung des Sanierungsgebietes „Bahnhofsumfeld“ notwendig sind.
RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 30 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen