Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 201 "Stadtsanierung Bahnhofsumfeld Kreisverkehrsplatz“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0220 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

  0 Stimmen dagegen

  0 Enthaltungen