Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens
vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage
aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils
entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der
Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
2. Der Bebauungsplan Nr. 176 „Östlich zu den
Dieven“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und
zusammen mit der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht beschlossen.
RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 29 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
4 Enthaltungen