Beschlussvorschlag:

 

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht beschlossen.

 


RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 29 Stimmen dafür

                                                                   0 Stimmen dagegen

                                                                   4 Enthaltungen