Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 170 „Spechtstraße“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.

 

3.       Die „Satzung der Stadt Bramsche über die Festlegung der Grenzen im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereichssatzung) für die Ortsteile Schleptrup u. Engter“ genehmigt am 07. März 1984 durch den Landkreis Osnabrück wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ aufgehoben.

 

 


RM Bergander erläutert kurz die Vorlage.

 

RM Sieksmeyer erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich eine bauliche Nachverdichtung begrüße und man damit eine Befriedigung bestehender Nachfrage nach Wohnraum in Bramsche habe. Bei den textlichen Festsetzungen bemängele seine Fraktion jedoch, dass auf der 1,5 ha großen Neubaufläche wieder nur Einzel- und Doppelhäuser mit maximal einer Wohnung je Doppelhaushälfte zugelassen sei. Dadurch würden nur 21 Wohneinheiten entstehen. Seiner Meinung nach müsse auch in den Ortsteilen effizienter mit den Wohnbauflächen umgegangen und ein städtebaulicher Dichtewert von 30 – 40 Wohneinheiten/ha erreicht werden. Seine Fraktion beantrage daher bei der Festsetzung der baulichen Nutzung auch Reihenhäuser und bei den Doppelhäusern zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte zuzulassen. Dies sei auch vor dem Hintergrund geboten, dass der Aufbau einer Nahwärmeversorgung des Neubaugebietes inklusive der Bestandsbebauung nur dann wirtschaftlich umgesetzt werden könne, wenn eine größere Anzahl von Wohneinheiten ermöglicht werde. Zurzeit werde dort ein Nahwärmekonzept untersucht und eine Umsetzung hänge sicherlich auch davon ab, wieviel sich dort an einem Nahwärmekonzept beteiligen würden.

 

RM Marewitz erklärt, dass Nachverdichtung bedeute, dass Bürger etwas von ihren Grundstücken abgeben, damit in ihren Gärten gebaut werde. Sie glaube kaum, dass jemand in seinem Garten Mehrfamilienhäuser oder eine größere Verdichtung haben möchte, als jetzt vorgesehen. Es müsse hier nicht von einem neuen Baugebiet ausgegangen werden, sondern es müsse auch auf die Wünsche der Bürger Rücksicht genommen werden. Bei einem Neubaugebiet seien die Überlegungen von RM Sieksmeyer sicherlich richtig gedacht, aber nicht bei Nachverdichtungen. Sie halte ein Nahwärmekonzept grundsätzlich für eine gute Sache, habe aber die Befürchtung, dass die Bürger bei solchen Regelungen ihre Grundstücke nicht mehr veräußern werden und man das Thema vergessen könne.

 

RM Quebbemann ist ebenfalls der Meinung, dass sich eine Bebauung einfügen müsse. Dem zentralen Mangel an Grundstücken für Einfamilienhäuser müsse Rechnung getragen werden, da solche Baugrundstücke gewünscht und nach Meinung seiner Fraktion in allen Ortsteilen vorhanden seien. In Lappenstuhl würde es ein Stück weitergehen und seine Fraktion stimme daher der Vorlage, wie vorgegeben, zu.

 

ESTR Willems erklärt, dass er hinsichtlich des Änderungsantrages von RM Sieksmeyer Bedenken habe, da er seines Erachtens die Grundzüge der Planung berühre. Wenn man dem folgen würde, dürfe man nicht über den Bebauungsplan entscheiden, sondern müsse dies an den Fachausschuss zurückverweisen.

 

RM Sieksmeyer beantragt die Zurückverweisung der Vorlage in den Fachausschuss, um die gewünschte Änderung vornehmen zu können.

 

RM Quebbemann möchte wissen, was eine Rückverweisung an zeitlicher Verzögerung bedeuten würde.

 

BD Müller bestätigt, dass man im Grunde wieder ganz am Anfang stehen würde. Wie RM Marewitz bereits ausgeführt habe, gab es viele Gespräche mit Grundstückseigentümern, die dieser Planung zugrunde liegen. Wenn man insbesondere solche Themen wie Nachverdichtung auch zukünftig gut umsetzen und eine Bereitschaft dazu in Bramsche umsetzen wolle, dann sei man gut beraten, mit der Umsetzung moderat vorzugehen und die Grundstückseigentümer nicht zu überfordern. Man müsse es trotzdem im Kopf behalten, sehr sorgsam und bewusst mit den Flächen umzugehen.

 

RV Müller lässt über den Antrag, die Vorlage an den Fachausschuss zu verweisen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                    3 Stimmen dafür

                                                                 29 Stimmen dagegen

                                                                   2 Enthaltungen

 

RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 29 Stimmen dafür

                                                                   0 Stimmen dagegen

                                                                   5 Enthaltungen