Beschlussvorschlag:

 

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

2.       Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ausweisung von Wohnbaufläche – im Ortsteil Kalkriese mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss beschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Geltungsbereich der 42. Änderung aufgehoben.

 


RM Bei der Kellen informiert, dass die Anregung des Ortsrats, die Ausgleichsmaßnahmen in Kalkriese vorzusehen, nicht berücksichtigt wurde.

 

RM Kuhlmann fragt, ob die Beschlussvorlage WP-21-26/0145 im Hinblick auf den Eigenbedarf für Wohnbaugrundstücke in den einzelnen Ortsteilen auch rechtsicher sei, falls es zu einer Klage komme.

 

Vors. Bergander teilt mit, dass die Vorlage rechtssicher sei – die Vergaberichtlinie sei eindeutig. Aufgrund der Dreijahresfrist werde derzeit eine neue Vergaberichtlinie diskutiert, rechtlich geprüft und voraussichtlich Ende des Jahres verabschiedet werden. Bevor die neuen Grundstücke in den Ortsteilen vergeben werden, werde es eine neue Vergaberichtlinie geben.

 

RM Stuckenberg bedauert, dass bei der Planung kein Schmutzwasserkanal berücksichtigt werde. Die Zulassung von Kleinkläranlagen sei nicht mehr zeitgemäß. Mit dem Bau eines zusätzlichen Schmutzwasserkanals zum Campingplatz Kalkriese könne zudem eine Lösung für die dortige Entwässerungsproblematik geschaffen werden.

 

Herr Tangemann erklärt, dass mit modernen Dreikammersystemen mittlerweile gute Werte erreicht werden. Auch die Verwaltung wünsche sich im Außenbereich einen Anschluss an das öffentliche Abwasserkanalsystem. Allerdings sei der Bau von Druckrohrleitungen wirtschaftlich nicht sinnvoll. Es würden enorm hohe Kosten entstehen. Die öffentliche Hand könne diese Kosten nicht tragen.

 

Nach kurzer Diskussion zur neuen Vergaberichtlinie lässt Vors. Bergander über die Vorlage WP 21-26/0144 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen