Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 170 „Spechtstraße“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.

 

3.       Die „Satzung der Stadt Bramsche über die Festlegung der Grenzen im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereichssatzung) für die Ortsteile Schleptrup u. Engter“ genehmigt am 07. März 1984 durch den Landkreis Osnabrück wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ aufgehoben.

 

 


Vors. Bergander lässt über die Beschlussvorlage WP 21-26/0140 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                2 Enthaltungen