Beschlussvorschlag:

 

1.       Das »Leitbild Bramsche 2030« wird gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

2.       Das »Leitbild Bramsche 2030« bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bramsche.

 

3.       Das »Leitbild Bramsche 2030« besteht aus einem räumlichen Leitbild und ergänzenden 18 Leitlinien.

 

4.       Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bramsche in einer Größe von rd. 183 km².