Beschlussvorschlag:
1.
Das »Leitbild Bramsche 2030« wird
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2.
Das »Leitbild Bramsche 2030« bildet
die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bramsche.
3.
Das »Leitbild Bramsche 2030«
besteht aus einem räumlichen Leitbild und ergänzenden 18 Leitlinien.
4.
Der Geltungsbereich umfasst das
gesamte Gebiet der Stadt Bramsche in einer Größe von rd. 183 km².