Beschlussvorschlag:
1.
Das »Leitbild Bramsche 2030« wird
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2.
Das »Leitbild Bramsche 2030« bildet
die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bramsche.
3.
Das »Leitbild Bramsche 2030«
besteht aus einem räumlichen Leitbild und ergänzenden 18 Leitlinien.
4.
Der Geltungsbereich umfasst das
gesamte Gebiet der Stadt Bramsche in einer Größe von rd. 183 km².
RM Bergander erläutert kurz die Vorlage.
RM Sieksmeyer berichtet, dass das Leitbild 2030
zur Fachausschusssitzung am 25.4. noch eine wesentliche Ergänzung erfahren
habe. In der Leitlinie 12 werde der „Ausbau Erneuerbarer Energien“ als
Zielsetzung formuliert. Neben dem Vorrang des Repowering der bestehenden Windparks
werde jetzt auch ein Prüfvorschlag für den Einstieg in die
Freiflächen-Photovoltaik in Bramsche gemacht Er berichtet weiterhin, dass seine
Fraktion B90 / Die Grünen in der letzten Ratssitzung vor dem Hintergrund von
bestehenden Plänen zur Errichtung von 4 Freiflächenphotovoltaikanlagen in
verschiedenen Bramscher Ortsteilen mit einer Gesamtleistung von 48 MW auf die
Dringlichkeit von Flächenausweisungen für die Flächen-Photovoltaik hingewiesen
habe und begrüße, dass mit den vorgenommenen Änderungen in der
Leitbild-Formulierung nunmehr darauf Bezug genommen werde.
Außerdem erwarte seine Fraktion
kurzfristig Vorschläge und Kriterien für Sondergebiete für die
Freiflächen-Photovoltaik, für die Arrondierungen im Rahmen des Repowering für
die Windparks Achmer/Vinte und Ueffeln/Balkum und für die Erweiterungsabsichten
der Bramscher Windparks Kalkriese und Ahrensfeld/Wittefeld, die insgesamt
sieben neue Windenergieanlagen neueren Typs projektieren.
Kritisch sehe seine Fraktion insbesondere die Prüfung einer möglichen
Ortsumgehung in Ueffeln, die Bodenvorratspolitik zur Schaffung eines
Tauschflächenpools und die Gewerbeflächenentwicklung in Schleptrup.
Als Fazit sehe seine Fraktion im überwiegenden Teil der im Leitbild 2030 formulierten Ziele Spielräume für eine zukunftsgerichtete nachhaltige Entwicklung in Bramsche. Aufgrund der geäußerten Kritikpunkte könne die Fraktion B 90 / Die Grünen dem Leitbild allerdings nicht zustimmen.
RM Neils erklärt, dass das Leitbild ein großer Rahmen sei, welches ein Stück weit Orientierung für die Verhandlungen, Gespräche, Abstimmungen und Bürgerbeteiligungen gebe, die in den nächsten Jahren stattfinden werden. Durch das Leitbild würden noch keine konkreten Beschlüsse gefasst werden. Die Themen Photovoltaik und Freiflächenphotovoltaik müssten im geordneten Rahmen und Zeitplan des Flächennutzungsplanes unter Beteiligung der betreffenden Bürgerinnen und Bürger und Anlieger der jeweiligen Ortschaften geprüft werden, ebenso das Thema Repowering. RM Neils halte die Bodenvorratspolitik ebenfalls für sehr wichtig. Die Stadt benötige weitere Gewerbeflächen, weil keine freien Flächen mehr vorhanden seien. Es müssen jedoch mit Augenmaß weitere Gewerbeflächen ausgewiesen werden, da die Einnahmen aus Gewerbesteuer und Einkommenssteuer wichtig für die Stadt seien, um die Infrastruktur und das gute gesellschaftliche Leben in Bramsche weiterfinanzieren zu können.
RM Staas-Niemeyer erklärt, dass sie nach wie vor ein Problem mit dem Leitbild habe. Ihr fehle die klare Aussage darüber, was die Stadt Bramsche eigentlich mit den Flächen für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern vorhabe. Die notwendigen Mehrfamilienhäuser würden Großteils vom Bahnhofumfeld, Penter Weg und Breslauer Straße abgedeckt. Hinsichtlich der Gewerbeflächen sei sie einer Meinung mit RM Neils, denn die Stadt brauche mindestens 40 ha dieser Flächen.
RM Quebbemann erklärt, dass das Leitbild die Frage
beantworten solle, wie sich unsere Stadt bzw. unsere Ortsteile entwickeln
sollen bzw. wollen. Aus diesem Grunde habe die CDU-Fraktion kein Verständnis
dafür, wenn nicht alle Ortsteile daran
beteiligt werden. Der Ortsrat Achmer
habe zum Beispiel konkrete Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche geäußert, über die
auch einstimmig abgestimmt wurde, er könne diese Beschlüsse jedoch nirgendwo
finden.
Die CDU Fraktion
sei ebenfalls der Meinung, dass zukünftig Gewerbeflächen zur Weiterentwicklung
der bestehenden und zur Ansiedlung neuer Betriebe notwendig seien um
Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.
Da das Leitbild auch sehr viele gute und richtige Aspekte beinhalte,
könne seine Fraktion schon aus Verfahrensgründen und je nach Version des
endgültigen Beschlusses zwar nicht zustimmen, allerdings auch nicht dagegen
stimmen.
BD Müller erklärt hinsichtlich der Beteiligung der
Ortsräte, dass in allen Ortsräten, die die Bitte zum Vortrag geäußert haben,
dieses auch gemacht wurde. Die Diskussionen und Ergebnisse daraus seien
dokumentiert worden. Das Leitbild solle
eine übergeordnete Funktion haben.
BGM Pahlmann würde es begrüßen, wenn das vorliegende
Leitbild wie vorliegend beschlossen werde würde, um dann mit Transparenz,
Offenheit und größtmöglicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger damit
konstruktiv weiterzuarbeiten.
RM Quebbemann möchte wissen, ob die Empfehlung des
Ortsrates Achmer dem Rat noch vor der Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben
werde. Außerdem möchte er wissen, wie das Verfahren in den anderen Ortsräten
gewesen sei und über welche Version der Vorlage abgestimmt werden solle.
ESTR Willems erklärt, dass die Vorlage abschließend im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und im Verwaltungsausschuss beraten
wurde. In dem Beratungslauf seien die Ortsräte nicht mit einbezogen worden,
weil kein Fall der Ortsratsbeteiligung nach § 94 NKomVG vorliege, und weil es
nicht um Bauleitplanung gehe, die erst danach folgen würde. Aus diesem Grunde sei nach abgeschlossener
Beratung im Verwaltungsausschuss eine Information in den Ortsräten erfolgt aber
keine Einbeziehung in den Beratungsverlauf. Aus den vorgenannten Gründen liege
jetzt nur die vom Verwaltungsausschuss empfohlene Beschlussvorlage vor. Es
stehe den Ratsmitgliedern natürlich frei, Änderungsanträge zu stellen.
RM Quebbemann stellt den Antrag, die einstimmig vom
Ortsrat Achmer empfohlenen Änderungen in das Leitbild aufzunehmen.
RV Müller macht darauf aufmerksam, dass dem Rat nicht
die empfohlenen Änderungen bekannt seien und eine Abstimmung daher nicht
erfolgen könne.
RM Quebbemann beantragt erneut eine Vertagung der Vorlage.
RV Müller lässt über den Antrag auf Vertagung der Vorlage von RM Quebbemann abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 33 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen