Beschlussvorschlag:

1.       Das »Leitbild Bramsche 2030« wird gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

2.       Das »Leitbild Bramsche 2030« bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bramsche.

 

3.       Das »Leitbild Bramsche 2030« besteht aus einem räumlichen Leitbild und ergänzenden 18 Leitlinien.

 

4.       Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bramsche in einer Größe von rd. 183 km².

 


RM Bergander erläutert kurz die Vorlage.

 

RM Sieksmeyer berichtet, dass das Leitbild 2030 zur Fachausschusssitzung am 25.4. noch eine wesentliche Ergänzung erfahren habe. In der Leitlinie 12 werde der „Ausbau Erneuerbarer Energien“ als Zielsetzung formuliert. Neben dem Vorrang des Repowering der bestehenden Windparks werde jetzt auch ein Prüfvorschlag für den Einstieg in die Freiflächen-Photovoltaik in Bramsche gemacht Er berichtet weiterhin, dass seine Fraktion B90 / Die Grünen in der letzten Ratssitzung vor dem Hintergrund von bestehenden Plänen zur Errichtung von 4 Freiflächenphotovoltaikanlagen in verschiedenen Bramscher Ortsteilen mit einer Gesamtleistung von 48 MW auf die Dringlichkeit von Flächenausweisungen für die Flächen-Photovoltaik hingewiesen habe und begrüße, dass mit den vorgenommenen Änderungen in der Leitbild-Formulierung nunmehr darauf Bezug genommen werde.
 Außerdem erwarte seine Fraktion kurzfristig Vorschläge und Kriterien für Sondergebiete für die Freiflächen-Photovoltaik, für die Arrondierungen im Rahmen des Repowering für die Windparks Achmer/Vinte und Ueffeln/Balkum und für die Erweiterungsabsichten der Bramscher Windparks Kalkriese und Ahrensfeld/Wittefeld, die insgesamt sieben neue Windenergieanlagen neueren Typs projektieren.
 
Kritisch sehe seine Fraktion insbesondere die Prüfung einer möglichen Ortsumgehung in Ueffeln, die Bodenvorratspolitik zur Schaffung eines Tauschflächenpools und die Gewerbeflächenentwicklung in Schleptrup. 

Als Fazit sehe seine Fraktion im überwiegenden Teil der im Leitbild 2030 formulierten Ziele Spielräume für eine zukunftsgerichtete nachhaltige Entwicklung in Bramsche. Aufgrund der geäußerten Kritikpunkte könne die Fraktion B 90 / Die Grünen dem Leitbild allerdings nicht zustimmen.

 

RM Neils erklärt, dass das Leitbild ein großer Rahmen sei, welches ein Stück weit Orientierung für die Verhandlungen, Gespräche, Abstimmungen und Bürgerbeteiligungen gebe, die in den nächsten Jahren stattfinden werden.  Durch das Leitbild würden noch keine konkreten Beschlüsse gefasst werden.   Die Themen   Photovoltaik und   Freiflächenphotovoltaik müssten   im geordneten Rahmen und Zeitplan des Flächennutzungsplanes unter Beteiligung der betreffenden Bürgerinnen und Bürger und Anlieger der jeweiligen Ortschaften geprüft werden, ebenso das Thema Repowering.  RM Neils halte die Bodenvorratspolitik ebenfalls für sehr wichtig.    Die Stadt benötige weitere Gewerbeflächen, weil keine freien Flächen mehr vorhanden seien. Es müssen jedoch mit Augenmaß weitere Gewerbeflächen ausgewiesen werden, da die Einnahmen aus Gewerbesteuer und Einkommenssteuer wichtig für die Stadt seien, um die Infrastruktur und das gute gesellschaftliche Leben in Bramsche weiterfinanzieren zu können.

 

RM Staas-Niemeyer erklärt, dass sie nach wie vor ein Problem mit dem Leitbild habe.  Ihr fehle die klare Aussage darüber, was die Stadt Bramsche eigentlich mit den Flächen für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern vorhabe.  Die notwendigen Mehrfamilienhäuser würden Großteils vom Bahnhofumfeld, Penter Weg und Breslauer Straße abgedeckt. Hinsichtlich der Gewerbeflächen sei sie einer Meinung mit RM Neils, denn die Stadt brauche mindestens 40 ha dieser Flächen. 

 

 

RM Quebbemann erklärt, dass das Leitbild die Frage beantworten solle, wie sich unsere Stadt bzw. unsere Ortsteile entwickeln sollen bzw. wollen. Aus diesem Grunde habe die CDU-Fraktion kein Verständnis dafür, wenn nicht alle Ortsteile daran beteiligt werden.   Der Ortsrat Achmer habe zum Beispiel konkrete Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche geäußert, über die auch einstimmig abgestimmt wurde, er könne diese Beschlüsse jedoch nirgendwo finden. 

Die CDU Fraktion sei ebenfalls der Meinung, dass zukünftig Gewerbeflächen zur Weiterentwicklung der bestehenden und zur Ansiedlung neuer Betriebe notwendig seien um Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.    Da das Leitbild auch sehr viele gute und richtige Aspekte beinhalte, könne seine Fraktion schon aus Verfahrensgründen und je nach Version des endgültigen Beschlusses zwar nicht zustimmen, allerdings auch nicht dagegen stimmen.

 

BD Müller erklärt hinsichtlich der Beteiligung der Ortsräte, dass in allen Ortsräten, die die Bitte zum Vortrag geäußert haben, dieses auch gemacht wurde. Die Diskussionen und Ergebnisse daraus seien dokumentiert worden.  Das Leitbild solle eine übergeordnete Funktion haben.    

 

BGM Pahlmann würde es begrüßen, wenn das vorliegende Leitbild wie vorliegend beschlossen werde würde, um dann mit Transparenz, Offenheit und größtmöglicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger damit konstruktiv weiterzuarbeiten. 

 

RM Quebbemann möchte wissen, ob die Empfehlung des Ortsrates Achmer dem Rat noch vor der Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben werde. Außerdem möchte er wissen, wie das Verfahren in den anderen Ortsräten gewesen sei und über welche Version der Vorlage abgestimmt werden solle.

 

ESTR Willems erklärt, dass die Vorlage abschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und im Verwaltungsausschuss beraten wurde. In dem Beratungslauf seien die Ortsräte nicht mit einbezogen worden, weil kein Fall der Ortsratsbeteiligung nach § 94 NKomVG vorliege, und weil es nicht um Bauleitplanung gehe, die erst danach folgen würde.  Aus diesem Grunde sei nach abgeschlossener Beratung im Verwaltungsausschuss eine Information in den Ortsräten erfolgt aber keine Einbeziehung in den Beratungsverlauf. Aus den vorgenannten Gründen liege jetzt nur die vom Verwaltungsausschuss empfohlene Beschlussvorlage vor. Es stehe den Ratsmitgliedern natürlich frei, Änderungsanträge zu stellen.

 

RM Quebbemann stellt den Antrag, die einstimmig vom Ortsrat Achmer empfohlenen Änderungen in das Leitbild aufzunehmen.

 

RV Müller macht darauf aufmerksam, dass dem Rat nicht die empfohlenen Änderungen bekannt seien und eine Abstimmung daher nicht erfolgen könne.

 

RM Quebbemann beantragt erneut eine Vertagung der Vorlage.

RV Müller lässt über den Antrag auf Vertagung der Vorlage von RM Quebbemann abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 33 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen