Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Sandbach“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.

 

3.       Die rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 80 „Am Sandbach“ wird im Geltungsbereich der 3. Änderung aufgehoben.

 

Vors. Bergander lässt über die Beschlussvorlage WP 21-26/0115 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen