Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Bramsche beschließt auf Grund des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) in Verbindung mit §§ 10 und 58 (1) Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) in der am Tag der Beschlussfassung geltenden Fassung die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebiets des Sanierungsgebiets „Bahnhofsumfeld“ als Satzung

 

  1. Gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Frist zur Durchführung des Sanierungsverfahrens ab Rechtskraft der Satzung auf 15 Jahre begrenzt.

 

  1. Die Änderungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Bahnhofsumfeld“ ist einschließlich der Anlagen 1 und 2 dem Satzungsbeschluss beigefügt und somit Bestandteil des Beschlusses.

 


 

RM Bergander verzichtet auf eine längere Erläuterung der Vorlage, da diese inhaltlich allen Anwesenden bekannt ist.

 

RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 27 Stimmen dafür

                                                                                  1  Stimme dagegen

                                                                                  5  Enthaltungen