Beschlussvorschlag:
- Der Rat der
Stadt Bramsche beschließt auf Grund des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S.
4147) in Verbindung mit §§ 10 und 58 (1) Nr. 5 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) in der am Tag der Beschlussfassung
geltenden Fassung die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebiets des Sanierungsgebiets
„Bahnhofsumfeld“ als Satzung
- Gem. § 142
Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Frist zur Durchführung des
Sanierungsverfahrens ab Rechtskraft der Satzung auf 15 Jahre begrenzt.
- Die
Änderungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
„Bahnhofsumfeld“ ist einschließlich der Anlagen 1 und 2 dem
Satzungsbeschluss beigefügt und somit Bestandteil des Beschlusses.
RM Bergander verzichtet auf eine längere Erläuterung der
Vorlage, da diese inhaltlich allen Anwesenden bekannt ist.
RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 27 Stimmen dafür
1 Stimme dagegen
5 Enthaltungen