Sitzung: 24.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 21-26/0079
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der
Stadt Bramsche beschließt auf Grund des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S.
4147) in Verbindung mit §§ 10 und 58 (1) Nr. 5 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) in der am Tag der Beschlussfassung
geltenden Fassung die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebiets des Sanierungsgebiets
„Bahnhofsumfeld“ als Satzung
- Gem. § 142
Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Frist zur Durchführung des
Sanierungsverfahrens ab Rechtskraft der Satzung auf 15 Jahre begrenzt.
- Die
Änderungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
„Bahnhofsumfeld“ ist einschließlich der Anlagen 1 und 2 dem
Satzungsbeschluss beigefügt und somit Bestandteil des Beschlusses.
Hr. Tangemann trägt zu der Vorlage vor.
RM Quebbemann fragt nach, wann im Haupt-Sanierungsgebiet mit Baureife zu rechnen sei.
Hr. Tangemann antwortet, dass dies für den Bereich an der Gerhardt-Hauptmann-Str. im nächsten Jahr der Fall ist. In weiteren Bereich ist dies erst später der Fall und von den Vorarbeiten der Bahn abhängig.
RM Quebbemann erkundigt sich, ob für die geplante Fußgängerbrücke eine eventuell zukünftige Elektrifizierung der Bahn berücksichtigt ist.
Hr. Tangemann antwortet, dass nach jetzigem Stand seitens der Bahn keine Elektrifizierung vorgesehen ist, sondern dass hier eventuell sogar alternative Antriebe in Form eines Pilot-Projekts seitens der Bahn realisiert werden sollen. Eine verbindliche Antwort der Bahn wird derzeit noch erwartet.
RM Pöppe fragt, ob im Bereich Nord des erweiterten Sanierungsgebietes Gewerbeansiedlung möglich sei.
Hr. Tangemann antwortet, dass hier nur Wohnen und nicht störendes Gewerbe vorgesehen sei.
RM Pöppe erkundigt sich, ob die Entwässerung des gesamten Gebietes geklärt sei.
Hr. Tangemann erläutert, dass dazu gerade eine Entwässerungsplanung erarbeitet wird und die Kosten der Entwässerung ebenfalls förderfähig sind.
Der Ausschuss beschließt gemäß der Vorlage.
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
1 Stimme dagegen
0 Enthaltungen