Beschlussvorschlag:

1.       Die Aufstellung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Sandbach“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

2.       Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen.

 

3.       Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Sandbach“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

4.       Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt. 

 

5.       Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 80 „Am Sandbach“ wird im Geltungsbereich der vorliegenden 3. Änderung außer Kraft gesetzt.

 


Hr. Tangemann erläutert die Vorlage.

 

Der Ausschuss beschließt gemäß der Vorlage:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen