Sitzung: 24.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0071
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung für
die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Sandbach“ wird gem. § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen.
2. Die Aufstellung
erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und
einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen.
3. Der Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Sandbach“ und der Entwurf der
Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
4. Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der
öffentlichen Auslegung durchgeführt.
5. Der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 80 „Am Sandbach“ wird im Geltungsbereich der vorliegenden 3.
Änderung außer Kraft gesetzt.
Hr. Tangemann erläutert die
Vorlage.
Der Ausschuss
beschließt gemäß der Vorlage:
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0
Stimmen dagegen
0
Enthaltungen