Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung für
die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Sandbach“ wird gem. § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen.
2. Die Aufstellung
erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und
einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen.
3. Der Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Sandbach“ und der Entwurf der
Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
4. Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der
öffentlichen Auslegung durchgeführt.
5. Der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 80 „Am Sandbach“ wird im Geltungsbereich der vorliegenden 3.
Änderung außer Kraft gesetzt.
Herr Tangemann erläutert ausführlich die Vorlage.
Nach einigen Fragen und einer kurzen Diskussion lässt OBM Müller über die o.g. Beschlussvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Herr Tangemann berichtet, dass die Verwaltung aktuell ein Nachverdichtungskonzept erarbeite. Im Laufe des Jahres sei geplant ein Teilkonzept und ein Vorschlag hinsichtlich einer konkreten Überarbeitung der Bauleitplanung in bestimmten Bereichen vorzustellen. Einige der bestehenden Bauleitpläne seien nicht mehr zeitgemäß und müssen überarbeitet werden. Er erläutert weitere Gründe für die Notwendigkeit einer Überarbeitung.
ORM Braune möchte wissen, ob die Maßnahmen nur die Gartenstadt betreffe.
Herr Tangemann bestätigt, dass die bisherige Planung schwerpunktmäßig zunächst den Bereich der Gartenstadt betreffe und erläutert ausführlich die Gründe dafür.