TOP 3 u. TOP 4 werden gemeinsam beraten.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil
Hesepe und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung
beschlossen.
- Der Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil
Hesepe und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 u. § 1 a
BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet wurden.
- Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2
BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert.
- Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt soll im Geltungsbereich
der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben werden.
- Der
Geltungsbereich wird um den südlich verlaufenden Fußweg auf dem Flurstück
37/5, sowie um das Flurstück 32/21 und Teilbereiche der Flurstücke 29/4
und 29/2 erweitert.
Herr Tangemann trägt zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes
(TOP 3) und zum Bebauungsplan-Nr. 166 „Im Rehhagen“ (TOP 4) vor.
RM Jeuring
bedankt sich für die ausführlichen Informationen. Er weist darauf hin, dass die
CDU-Fraktion des OR Hesepe die positive Einschätzung des heutigen Berichts aus
den Bramscher Nachrichten aufgrund der Aspekte Natur (geplante Umwandlung,
artenschutzrechtliche relevante Tierarten) und Flüchtlingsunterkunft
(verschiedene Brennpunkte) nicht teile.
Zudem betont er, dass die
CDU-Fraktion des Ortsrates Hesepe klarstellen möchte, dass bei der geplanten
Änderung des Bauplanes die Belange der Einwohner Hesepes (vorrangig in der
Hauptstr.) und die Situation der Flüchtlinge in der LAB nicht gegeneinander
ausgespielt werden sollen. Er hebt noch einmal den entspannten Umgang zwischen
der großen Mehrheit der Bewohner Hesepes mit den Bewohnern der LAB in der
Vergangenheit hervor. Damit dieses Verhältnis auch zukünftig weiter in der
gewohnten Form Bestand habe, hoffe er weiter auf die breite Unterstützung durch
die Stadtverwaltung und den Rat der Stadt Bramsche.
Ferner fordere die
CDU-Fraktion des OR Hesepe die Herausnahme der Fläche (Flurstücke 37/5, 32/21,
Teilbereiche aus 29/4 u. 29/2), so RM Jeuring. Die aktuellen Planungen
würden vielleicht noch keine Bebauung innerhalb der Waldfläche seitens des
Landes/Bundes vorsehen, es stelle sich aber die Frage, warum die bislang
insgesamt aufgelaufenen Kosten im sechsstelligen Bereich durch die Eigentümer
getragen werden sollten, wenn nicht ein großes Interesse an einer Bebauung im
Waldgebiet bestünde.
Hinsichtlich der aktuell
bebauten Fläche werde die Nachverdichtung durch die CDU-Fraktion des OR Hesepe
positiv gesehen. Allerdings dürfe bei Betrachtung der Grünfläche des gesamten
Areals nicht übersehen werden, dass ca. 2/3 der Gesamtfläche noch nicht bebaut
worden seien und somit die Eigentümer durch diesen Bebauungsplan
Rechtssicherheit erhalten - nach eigener Planung und ohne Rücksprache mit der
Verwaltung - Gebäude herstellen zu lassen oder zu erweitern (Begrenzung
lediglich auf Geschossanzahl). Aus diesem Grund fordere die CDU-Fraktion des OR
Hesepe die Begrenzung auf eine bebaubare Fläche (in m²) oder auf eine bestimmte
Anzahl an Wohneinheiten, damit die Bewohnerzahl innerhalb der LAB auf nicht
mehr als z.B. 800 Personen anwachse.
Herr Tangemann
führt aus, dass die Untere Waldbehörde beteiligt worden sei und keine Bedenken
bezüglich der Waldumwandlung habe. Es müsse lediglich ein Ausgleich geschaffen
werden. Das Maß des Ausgleichs sei ermittelt worden und werde öffentlich
ausgelegt. Bei diesem Sondergebiet sei eine GRZ von 0,6 festgesetzt worden.
Somit sei man unterhalb des möglichen Maßes von überbaubaren Bereichen in
Sondergebieten geblieben. Selbst unter Hinzuziehung durch Stellplätze,
Zufahrten, Nebenanlagen und Garagen gem. § 19 BauNVO könne hier eine max.
Fläche von 80 % überbaut werden, besonders vor dem Hintergrund, dass sparsam
mit neuen Flächen umgegangen werde. Möglich sei hier die Errichtung einer
zweigeschossigen Bauweise. Die GFZ sei mit 1,2 festgesetzt. Gemäß
Informationen, die der Verwaltung vom Staatlichen Baumanagement vorliegen, gehe
es eher um eine mittelfristige Inanspruchnahme der potenziellen
Erweiterungsfläche. Die Absicht des Staatlichen Baumanagements sei es
vorrangig, die vorhandenen Gebäude zu pflegen, instand zu setzen und ggfs.
moderat nachzuverdichten.
RM Dr. Wegner
teilt mit, dass die SPD-Fraktion des OR Hesepe die Art der Planung begrüße,
damit das Gebiet einer geordneten Entwicklung zugeführt werden kann und die
Bewohner dort entsprechend gute Wohn- und Lebensbedingungen vorfinden. Er sehe
diese Fläche als eine qualitative Weiterentwicklung des Gebiets und nicht
einfach als Expansion dieser Einrichtung.
RM Droste
erklärt, dass es sich bei der Waldfläche um einen forstwirtschaftlich nicht
genutzten Laubwald handle und daher naturschutzrechtlich relevant und nicht von
geringer Bedeutung sei.
Herr Tangemann
nimmt den Hinweis von RM Droste auf. Die Untere Waldbehörde sei im Rahmen des
Umweltberichtes eingebunden und er werde diesbezüglich im weiteren
Planverfahren mit der Unteren Waldbehörde noch einmal Rücksprache halten. Er
macht darauf aufmerksam, dass der Natur keine Waldfläche verloren ginge, da
durch den Ausgleich dieser Fläche andere Flächen in einem größeren Verhältnis
wieder aufgeforstet würden.
RM Sievert
bedauert, dass diese Fläche nicht in Hesepe liege.
H. Tangemann
erklärt, dass dazu bereits Gespräche mit dem Land geführt worden seien. Die
Regie liege hier beim Land, das über eine Ausschreibung die wirtschaftlichste
Ausgleichsfläche ermittelt, wo dann in vertretbarer Entfernung zu Hesepe der
Ausgleich geschaffen werde. Der Wald werde im Bereich der Stadt Bramsche
ausgeglichen.
RM Hundeling teilt
mit, seine Fraktion äußere Bedenken zu dieser Planung und fordere zum einen die
Stärkung der Qualität dieser Einrichtung und zum anderen sollte in den
Festsetzungen des Bebauungsplanes die maximale Anzahl an Wohneinheiten/Betten
geregelt werden, damit es in Zukunft zu keinem Missverhältnis Bewohner LAB zu
Einwohner Ortsteil Hesepe komme. Zudem wünsche er sich noch einmal eine
Überprüfung, ob es sinnvoll sei, 2 ha Wald roden zu lassen und einer möglichen
Bebauung zuzuführen, da es auf der vorhandenen Fläche noch erhebliche
Freiflächen gebe.
Herr Tangemann erläutert,
dass die Nds. Bauordnung regle, wie viele Personen sich in welchen Raumgrößen
dauerhaft aufhalten dürfen. Die Baubehörden des Landes und des Bundes, die sich
mit der Planung und Ausführung befassen, seien durchaus in der Lage,
angemessene Raumgrößen (Schlaf- und Gemeinschaftsräume usw.) zu erstellen, um
hier ein Umfeld zu schaffen, das der Situation angemessen ist.
RM Neils
weist darauf hin, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Auslegungsbeschluss
handle, nicht mehr und nicht weniger und mit der damaligen Situation 2015/2016
kein „Schreckgespenst“ aufgebaut werden solle. Sollte es noch einmal zu einer
Notsituation kommen, werde die Landes- oder Bundesregierung wieder sehr viele
Flüchtlinge in der LAB unterbringen. Dem könne man sich nicht erwehren. Seiner
Meinung nach wolle die LAB ihrer Verantwortung nachkommen, hier vernünftige
Wohnverhältnisse zu schaffen. Die SPD-Fraktion stimme der Vorlage zu.
RM Staas-Niemeyer
fügt an, dass auch ihre Fraktion der Planung zustimme.
Laut RM Pöppe werde
sich ihre Fraktion der Vorlage enthalten. Sie spricht sich für eine
Nachverdichtung und eine höhere Geschossigkeit als die vorhandene 2-Geschossigkeit
aus.
OBM Sievert lässt über die Vorlage WP 16-21/0998
abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür
3
Stimmen dagegen
0 Enthaltung