TOP 3 u. TOP 4 werden gemeinsam beraten.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 u. § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

  1. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

  1. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt soll im Geltungsbereich der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben werden.

 

  1. Der Geltungsbereich wird um den südlich verlaufenden Fußweg auf dem Flurstück 37/5, sowie um das Flurstück 32/21 und Teilbereiche der Flurstücke 29/4 und 29/2 erweitert.

 

Herr Tangemann trägt zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (TOP 3) und zum Bebauungsplan-Nr. 166 „Im Rehhagen“ (TOP 4) vor.

 

RM Jeuring bedankt sich für die ausführlichen Informationen. Er weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion des OR Hesepe die positive Einschätzung des heutigen Berichts aus den Bramscher Nachrichten aufgrund der Aspekte Natur (geplante Umwandlung, artenschutzrechtliche relevante Tierarten) und Flüchtlingsunterkunft (verschiedene Brennpunkte) nicht teile.

 

Zudem betont er, dass die CDU-Fraktion des Ortsrates Hesepe klarstellen möchte, dass bei der geplanten Änderung des Bauplanes die Belange der Einwohner Hesepes (vorrangig in der Hauptstr.) und die Situation der Flüchtlinge in der LAB nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen. Er hebt noch einmal den entspannten Umgang zwischen der großen Mehrheit der Bewohner Hesepes mit den Bewohnern der LAB in der Vergangenheit hervor. Damit dieses Verhältnis auch zukünftig weiter in der gewohnten Form Bestand habe, hoffe er weiter auf die breite Unterstützung durch die Stadtverwaltung und den Rat der Stadt Bramsche.

 

Ferner fordere die CDU-Fraktion des OR Hesepe die Herausnahme der Fläche (Flurstücke 37/5, 32/21, Teilbereiche aus 29/4 u. 29/2), so RM Jeuring. Die aktuellen Planungen würden vielleicht noch keine Bebauung innerhalb der Waldfläche seitens des Landes/Bundes vorsehen, es stelle sich aber die Frage, warum die bislang insgesamt aufgelaufenen Kosten im sechsstelligen Bereich durch die Eigentümer getragen werden sollten, wenn nicht ein großes Interesse an einer Bebauung im Waldgebiet bestünde.

 

Hinsichtlich der aktuell bebauten Fläche werde die Nachverdichtung durch die CDU-Fraktion des OR Hesepe positiv gesehen. Allerdings dürfe bei Betrachtung der Grünfläche des gesamten Areals nicht übersehen werden, dass ca. 2/3 der Gesamtfläche noch nicht bebaut worden seien und somit die Eigentümer durch diesen Bebauungsplan Rechtssicherheit erhalten - nach eigener Planung und ohne Rücksprache mit der Verwaltung - Gebäude herstellen zu lassen oder zu erweitern (Begrenzung lediglich auf Geschossanzahl). Aus diesem Grund fordere die CDU-Fraktion des OR Hesepe die Begrenzung auf eine bebaubare Fläche (in m²) oder auf eine bestimmte Anzahl an Wohneinheiten, damit die Bewohnerzahl innerhalb der LAB auf nicht mehr als z.B. 800 Personen anwachse.

 

Herr Tangemann führt aus, dass die Untere Waldbehörde beteiligt worden sei und keine Bedenken bezüglich der Waldumwandlung habe. Es müsse lediglich ein Ausgleich geschaffen werden. Das Maß des Ausgleichs sei ermittelt worden und werde öffentlich ausgelegt. Bei diesem Sondergebiet sei eine GRZ von 0,6 festgesetzt worden. Somit sei man unterhalb des möglichen Maßes von überbaubaren Bereichen in Sondergebieten geblieben. Selbst unter Hinzuziehung durch Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen und Garagen gem. § 19 BauNVO könne hier eine max. Fläche von 80 % überbaut werden, besonders vor dem Hintergrund, dass sparsam mit neuen Flächen umgegangen werde. Möglich sei hier die Errichtung einer zweigeschossigen Bauweise. Die GFZ sei mit 1,2 festgesetzt. Gemäß Informationen, die der Verwaltung vom Staatlichen Baumanagement vorliegen, gehe es eher um eine mittelfristige Inanspruchnahme der potenziellen Erweiterungsfläche. Die Absicht des Staatlichen Baumanagements sei es vorrangig, die vorhandenen Gebäude zu pflegen, instand zu setzen und ggfs. moderat nachzuverdichten.

 

RM Dr. Wegner teilt mit, dass die SPD-Fraktion des OR Hesepe die Art der Planung begrüße, damit das Gebiet einer geordneten Entwicklung zugeführt werden kann und die Bewohner dort entsprechend gute Wohn- und Lebensbedingungen vorfinden. Er sehe diese Fläche als eine qualitative Weiterentwicklung des Gebiets und nicht einfach als Expansion dieser Einrichtung.

 

RM Droste erklärt, dass es sich bei der Waldfläche um einen forstwirtschaftlich nicht genutzten Laubwald handle und daher naturschutzrechtlich relevant und nicht von geringer Bedeutung sei.

 

Herr Tangemann nimmt den Hinweis von RM Droste auf. Die Untere Waldbehörde sei im Rahmen des Umweltberichtes eingebunden und er werde diesbezüglich im weiteren Planverfahren mit der Unteren Waldbehörde noch einmal Rücksprache halten. Er macht darauf aufmerksam, dass der Natur keine Waldfläche verloren ginge, da durch den Ausgleich dieser Fläche andere Flächen in einem größeren Verhältnis wieder aufgeforstet würden.

 

RM Sievert bedauert, dass diese Fläche nicht in Hesepe liege.

 

H. Tangemann erklärt, dass dazu bereits Gespräche mit dem Land geführt worden seien. Die Regie liege hier beim Land, das über eine Ausschreibung die wirtschaftlichste Ausgleichsfläche ermittelt, wo dann in vertretbarer Entfernung zu Hesepe der Ausgleich geschaffen werde. Der Wald werde im Bereich der Stadt Bramsche ausgeglichen.

 

RM Hundeling teilt mit, seine Fraktion äußere Bedenken zu dieser Planung und fordere zum einen die Stärkung der Qualität dieser Einrichtung und zum anderen sollte in den Festsetzungen des Bebauungsplanes die maximale Anzahl an Wohneinheiten/Betten geregelt werden, damit es in Zukunft zu keinem Missverhältnis Bewohner LAB zu Einwohner Ortsteil Hesepe komme. Zudem wünsche er sich noch einmal eine Überprüfung, ob es sinnvoll sei, 2 ha Wald roden zu lassen und einer möglichen Bebauung zuzuführen, da es auf der vorhandenen Fläche noch erhebliche Freiflächen gebe.

 

Herr Tangemann erläutert, dass die Nds. Bauordnung regle, wie viele Personen sich in welchen Raumgrößen dauerhaft aufhalten dürfen. Die Baubehörden des Landes und des Bundes, die sich mit der Planung und Ausführung befassen, seien durchaus in der Lage, angemessene Raumgrößen (Schlaf- und Gemeinschaftsräume usw.) zu erstellen, um hier ein Umfeld zu schaffen, das der Situation angemessen ist.

 

RM Neils weist darauf hin, dass es sich bei dieser Vorlage um einen Auslegungsbeschluss handle, nicht mehr und nicht weniger und mit der damaligen Situation 2015/2016 kein „Schreckgespenst“ aufgebaut werden solle. Sollte es noch einmal zu einer Notsituation kommen, werde die Landes- oder Bundesregierung wieder sehr viele Flüchtlinge in der LAB unterbringen. Dem könne man sich nicht erwehren. Seiner Meinung nach wolle die LAB ihrer Verantwortung nachkommen, hier vernünftige Wohnverhältnisse zu schaffen. Die SPD-Fraktion stimme der Vorlage zu.

 

RM Staas-Niemeyer fügt an, dass auch ihre Fraktion der Planung zustimme.

 

Laut RM Pöppe werde sich ihre Fraktion der Vorlage enthalten. Sie spricht sich für eine Nachverdichtung und eine höhere Geschossigkeit als die vorhandene 2-Geschossigkeit aus.

 

OBM Sievert  lässt über die Vorlage WP 16-21/0998 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 8 Stimmen dafür

                                                                3 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltung