Sitzung: 18.11.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 16-21/0903
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174
"Gartenweg" mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174
"Gartenweg" mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der
Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3.
Die
Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan
der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
4.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3
Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
RM Quebbemann merkt an, dass es sich bei dieser Vorlage um einen
neuen Auslegungsbeschluss handle. Die erste Vorlage sei im Ortsrat behandelt
worden und er fragt, ob es nicht sinnvoll sei, auch dieses Mal den Ortsrat
anzuhören.
Er stellt den Antrag, die Vorlage zu vertagen und vorab noch einmal
das Votum des Ortsrates einzuholen.
RM Neils
betont, dass bereits intensiv über diesen B-Plan gesprochen worden sei und dass
man davon ausgehen könne, dass „die Kuh vom Eis“ sei.
Die Mitglieder erklären
noch einmal ihre Position/Bedenken zu dieser Planung.
Vors. Bergander
lässt über den Änderungsantrag der CDU abstimmen:
Antrag CDU:
Die CDU stellt den Antrag,
die Beschlussvorlage zu vertagen und vorab noch einmal das Votum des Ortsrates
einzuholen.
Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür
6
Stimmen dagegen
1
Enthaltung
Antrag abgelehnt.
Vors. Bergander
lässt über die Vorlage mit dem Ergebnis des Änderungsantrages abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür
4
Stimmen dagegen
1
Enthaltung