Sitzung: 02.07.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 16-21/0844
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 178 „Zwischen Vördener Damm
und Bührener Esch“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
2.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
3.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung
(SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben
und bewertet.
4.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur
Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
5.
Der genaue Geltungsbereich liegt in der Flur 12 der
Gemarkung Epe und ist im beiliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
1 Stimme dagegen
0 Enthaltungen