Beschlussvorschlag:

1.       Der Bebauungsplan Nr. 178 „Zwischen Vördener Damm und Bührener Esch“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
 

2.       Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

4.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

5.       Der genaue Geltungsbereich liegt in der Flur 12 der Gemarkung Epe und ist im beiliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

 

 

 Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                      10 Stimmen dafür

                                                                       1 Stimme dagegen

                                                                       0 Enthaltungen