- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt / Begründung:
Mit dem
Bebauungsplan Nr. 178 „Zwischen Vördener Damm und Bührener Esch“ wird die
planungsrechtliche Voraussetzung für die Ausweisung neuer Wohnbaugrundstücke
nördlich der Gartenstadt geschaffen. Es besteht weiterhin eine große Nachfrage nach
Wohnraum, insbesondere mit guter Anbindung an das Stadtzentrum. Ferner
scheitert die angestrebte Nachverdichtung oftmals daran, dass
Grundstückseigentümer nicht bereit sind, erforderliche Teilflächen ihres
Grundstückes abzugeben. Neben der Ausweisung neuer Wohngrundstücke bietet das
Plangebiet auch einen potenziellen Standort für eine Kindertagesstätte.
Der Geltungsbereich
in einer Größenordnung von rd. 2,2 ha wird im Westen durch die Straße Bührener
Esch und im Süden durch den Vördener Damm begrenzt. Westlich des Plangebietes
grenzt eine Waldfläche an und in nördlicher Richtung befinden sich
landwirtschaftliche Flächen. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Epe,
ist städtebaulich aber der Gartenstadt zuzuordnen. Aktuell handelt es sich beim
Plangebiet überwiegend um Grünlandflächen, die planungsrechtlich dem
Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen sind. Die vorhandene Wohnbebauung am
Vördener Damm liegt tlw. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107
„Vördener Damm“, der diesen Bereich als Allgemeines Wohngebiet ausweist und
durch den Bebauungsplanes Nr. 178 überplant werden soll.
Der städtebauliche
Entwurf (s. Anlage) sieht eine Kombination aus Einzel- und Doppelhäusern sowie
Hausgruppen vor, sodass der Bau unterschiedlicher Haustypen ermöglicht wird.
Die Hausgruppen sind um einen Platz gruppiert, der den Anwohner als
Aufenthalts- und Begegnungsraum dienen soll. Die Anzahl der Vollgeschosse
variiert von 1,5 Geschossen für Einfamilienhäuser, 2 Geschosse für Doppelhäuser
und 2,5 Geschossen für Hausgruppen. Ferner ist im Plangebiet ein potentieller
Standort für eine zusätzliche Kindertagesstätte vorgesehen. Es handelt sich um
das Grundstück am Bührener Esch, welches bei Bedarf für den Bau einer
entsprechenden Einrichtung genutzt werden soll. Die Erschließung des
Plangebietes erfolgt jeweils über eine Anbindung an den Vördener Damm bzw.
Bührener Esch. Die Straßenführung im Plangebiet ermöglicht es, zu einem
späteren Zeitpunkt eine Erweiterung des Wohngebietes in Richtung Norden
vorzunehmen. Am tiefsten Punkt des Geländes ist ein Regenrückhaltebecken
vorgesehen. Parallel zum Aufstellungsverfahren wird ein Entwässerungskonzept
erarbeitet, um die Entsorgung des anfallenden Oberflächenwassers
sicherzustellen.
Eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Dabei
ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und
deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.
Ferner sind die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung mit Eingriffsregelung und
spezieller Artenschutzprüfung (SAP) durchgeführt. Dabei werden die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet, sowie Maßnahmen zum Ausgleich der zu
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft formuliert.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes
wird die erforderliche 43. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, um
das Plangebiet zukünftig als Wohnbaufläche darzustellen. Die Geltungsbereiche
sind deckungsgleich.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 178 „Zwischen Vördener Damm
und Bührener Esch“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
2.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
3.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung
(SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben
und bewertet.
4.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur
Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
5.
Der genaue Geltungsbereich liegt in der Flur 12 der
Gemarkung Epe und ist im beiliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.