Sitzung: 02.07.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0840
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ wird gemäß § 2 (1)
BauGB aufgestellt.
2. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird
durchgeführt.
3. Für die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 (6) Nr. 7 und § 1 a BauGB
wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutz Prüfung (SAP) und
Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen
Umwelt Auswirkungen ermittelt und in den einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 (1)
BauGB in Verbindung mit § 3 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.
5. Der genaue Geltungsbereich ist in der Anlage gekennzeichnet.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltungen