Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche beschließt die Ordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftsanlage Achmer der Stadt Bramsche.

 

Der derzeit gültige Kostentarif für die Dorfgemeinschaftsanlage im Stadtteil Achmer ab 01.01.2002 wird dadurch aufgehoben.

 


RM Hennig bedankt sich bei Frau Judith Wagner und Herrn ESTR Willems für die Hilfe bei der Erstellung der ihrer Meinung nach sehr guten Benutzungsordnung. Sie berichtet über den Werdegang der Beratungen in deren Verlauf die weiteren Beschlussvorlagen WP 16-21/0760-1 und WP 16-21/0760-2 entstanden sind.

 

RM Sieksmeyer bedauert es, dass im Laufe der Diskussionen ein Passus im § 4 Nr. 6 in der Benutzungsordnung gestrichen worden sei und bitte darum, diesen wiederaufzunehmen. Es handele sich dabei um folgenden Sätze:

„Milch, Zucker, Senf u.a. dürfen nicht in Einportionspackungen, sondern nur in Spendern zur Verfügung gestellt werden. Einwegbehältnisse und –geschirr wie Getränkedosen und –flaschen, Kunststoff- oder folienbeschichtetes Geschirr, Büchsen, Becher und Teller aus Polystyrol sowie Getränke aus Verbundverpackungen (Tüten und Kartons) sind nicht zugelassen“. 

 

RV Brinkhus lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                   4 Stimmen dafür

                                                                33 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen

 

Über die Vorlage WP 16-21/0760 wird nicht gesondert abgestimmt, da der aktuelle Stand der Ordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftsanlage Achmer der Stadt Bramsche in den Beschlussvorlagen WP 16-21/0760-1 und WP 16-21/0760-2 behandelt wird.