Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 40 „Hesepe - Mitte“, 3. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung einschließlich dazugehöriger Begründung als Satzung beschlossen.

 

 

 


RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage vor.

 

RM Sieksmeyer bestätigt grundsätzlich die unverändert große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und deshalb ist es richtig im Rahmen der Innenverdichtung den Satzungsbeschluss zu fassen. Was seine Fraktion jedoch nicht für richtig empfindet ist, dass lediglich Einzel- und Doppelhausbebauung, jedoch keine Hausgruppen oder Reihenhausbau zugelassen werden sollen. Es sei über 9.000 qm Fläche vorhanden, es soll jedoch minimal 10, maximal 20 Wohneinheiten geschaffen werden. In den Breslauer Höfen seien 6.500 qm vorhanden und geschaffen werden 58 Wohneinheiten. Bei einem schonenden Umgang mit Ressourcen und bei gleichzeitiger Stillung der Nachfrage nach Wohnraum wäre ein höherer Wohnbesatz möglich. Nachteilig wäre hier auch, dass die Stadtwerke Bramsche signalisiert habe, dass bei einer geringeren Wohneinheitenentwicklung eine Nahwärmeversorgung wirtschaftlich nicht darstellbar wäre. Dies wäre als Keimzelle für die Nahwärmeversorgung in Hesepe jedoch wünschenswert gewesen. Seine Fraktion wird aus diesen Gründen der Vorlage nicht zustimmen.

 

RM Riepe erklärt, dass seine Fraktion die Linke aus denselben Gründen, wie durch RM Sieksmeyer vorgetragen, der Vorlage nicht zustimmen wird.

 

RM Sievert berichtet, dass im Ortsrat Hesepe über das Für und Wider der Reihenhausbebauung diskutiert wurde. In dem Bereich würde eine Reihenhausbebauung der bestehenden Bebauung völlig konträr gegenüberstehen. Deswegen wurde im Ortsrat letztendlich beschlossen, eine solche Bebauung nicht zuzulassen, sondern es bei einer Einzel- oder Doppelhausbebauung bzw. den Bau von Zweifamilienhäusern zu belassen, damit es sich in das gegebene Ortsbild einfügt.

 

RM Quebbemann erklärt, dass aus Sicht seiner Fraktion auf die Wünsche des Ortsrates Hesepe Rücksicht genommen werden sollte. Außerdem zeige sich anhand der langen Wartelisten, dass erfahrungsgemäß die Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern definitiv am größten gewesen sei. Das wäre das, was sich die Bürger am meisten wünschen und daher sollte man auf die vielen Nachfragen reagieren und dementsprechend die Voraussetzungen schaffen.

 

RM Sieksmeyer ist jedoch der Meinung, dass es nicht nur um die Nachfrage gehe, sondern auch um die Wohnbaubedarfsprognose, die die Stadt Bramsche vom Landkreis erhalten und die die Bauverwaltung für Bramsche hochgerechnet habe. Danach hat die Stadt Bramsche tatsächlich Bedarf nach insbesondere kleineren Wohneinheiten für ein bestimmtes Klientel. Er ist der Meinung, dass man dem auch nachkommen und nicht nur dem Nachfragebedarf nachgeben solle. 

 

RM Staas-Niemeyer zählt im Hinblick auf die Wohnbaubedarfsprognose auf, was aktuell mit den „Breslauer Höfen“, am „Bahnhofsumfeld“ und am „Penter Weg“ umgesetzt werde und ist der Meinung, dass die Stadt Bramsche auf einem sehr guten Weg wäre. Sie könne daher RM Quebbemann zustimmen, dass auch nach der definitiv vorhandenen Nachfrage geschaut werden solle und nicht einfach was zu planen, was dann nicht gewünscht werde.

 

Stellv. RV Rothert lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage WP 16-21/0768 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 21 Stimmen dafür

                                                                                  3 Stimmen dagegen

                                                                                  0 Enthaltungen