Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 LSBD Greife stellt die Vorlage vor und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

RM Brinkhus  erachtet  es als wichtig, dass in der Innenstadt der Einzelhandel Vorrang hat. Die Innenstadt muss attraktiv gestaltet werden und dies beinhaltet unter anderem, dass in den Erdgeschossen der Häuser an der Großen Straße  Einzelhandelsgeschäfte vertreten sind.

 

Vors. Bergander fasst zusammen, dass die Änderung des Bebauungsplanes lediglich dazu dienen soll, das geplante Vorhaben eines Investors, welches den in der Innenstadt verfolgten Interessen entgegensteht zu unterbinden. Die Rechtsprechung würde eine fast ausschließliche  Wohnnutzung  der Gebäude in der Innenstadt unter Umständen erlauben. Da dies den von der Verwaltung und Politik verfolgten Interessen der Stärkung der Innenstadt entgegensteht, soll dem durch die Änderung des Bebauungsplanes entgegen gewirkt werden.

 

RM Quebbemann merkt an, dass nicht der Eindruck entstehen darf, dass von Seiten der Verwaltung und der Politik eine Verhinderungspolitik verfolgt wird.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

                                           11 Stimmen dafür

                                             0 Stimmen dagegen

                                             0 Enthaltungen