Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Antrag der Fa. Wienerberger GmbH auf Änderung und Verlängerung des Bodenabbaus „Evinghausen/Venne“ in der Stadt Bramsche, Gemarkung Evinghausen, Flur 1, Flurstück 34/2 wird gem. § 36 BauGB hergestellt.

 

Vor Abbaubeginn ist ein Nachweis über die hydrogeologischen Verhältnisse, insbesondere über den Grundwasserstand durch Bohrung bis 15 m unter Gelände (4 m unterhalb der geplanten Abbautiefe) zu erbringen.


In der Stadt Bramsche, Evinghausen, Flur 1, Flurstück 34/2 und Flurstücke 33/4, 76/1 und 48/19. Antragssteller: Wienerberger GmbH – Werk Pente, Osnabrücker Straße 67, 49565 Bramsche.

 

Herr Tangemann erläutert die Vorlage umfänglich.

 

Vorsitzender Bergander weist noch mal auf die Antworten, im Rahmen der Bürgerfragestunde in diesem Zusammenhang, hin.

 

Abstimmungsergebnis:                                 10 Stimmen dafür

                  1 Stimme dagegen

                  0 Enthaltungen