EStR Willems erläutert die Vorlage WP 16-21/0613.

 

Frau Marewitz erkundigt sich nach der Höhe des Verwaltungsaufwandes zur Feststellung der Elternbeiträge. EStR Willems teilt mit, dass dieser temporäre, hauptsächlich zum Beginn des Kindergartenjahres, anfallende Aufwand von ein bis zwei Mitarbeitern im Rathaus geleistet werden würde. Der Aufwand könne bisher nicht beziffert werden. EStR Willems geht aber davon aus, dass er überschaubar und ohne zusätzliche Stellen zu bewältigen sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Riepe, ob finanziell schwache Familien mit einem zu versteuernden Familieneinkommen deutlich unter 30.000 € ebenfalls einen monatlichen Elternbeitrag in Höhe von

100 € zu leisten haben, entgegnet EStR Willems, dass niemand mehr als bisher belastet werden würde. Es gebe weiterhin die Möglichkeit die Übernahme der Elternbeiträge zu beantragen. Es werde zum einen der monatliche Elternbeitrag festgelegt und zum anderen könne geprüft werden, ob der Beitrag aus Mitteln der Jugendhilfe übernommen werde.

 

Herr Sieksmeyer teilt seine Befürchtung mit, dass die Kindergartenleitungen über die Einkommensverhältnisse der Eltern zukünftig informiert seien. Herr Furche erwidert daraufhin, dass die Ermittlungsbögen für die Kindergarten- und Krippenbeiträge über die Stadtverwaltung und die Träger liefen. Die Kindergartenleitungen wüssten lediglich, welcher monatliche Elternbeitrag fällig werde und somit in welcher Einkommensstufe die Eltern eingruppiert seien. Herr Sieksmeyer erkundigt sich, ob es sich um eine zwingende Vorschrift des Gesetzgebers handele oder ob es Interpretationsspielraum gebe. EStR Willems stellt klar, dass das „Gute-Kita-Gesetz“ zwingend eine Verpflichtung zur Sozialstaffelung der Kindergartenbeiträge, welche die Leistungsfähigkeit und die Belastbarkeit der Eltern berücksichtige, vorsehe und festlege, welche Kriterien zur Staffelung herangezogen werden können.

 

Frau Marewitz gibt an, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen werde, da der von der Veraltung vorgelegte Vorschlag zur Staffelung der Elternbeiträge gerecht und sozial sei.

 

Frau Von Dreele spricht sich gegen die Einkommensstaffelung und somit gegen die Vorlage aus, da es sich um eine „Kann-Vorschrift“ des Gesetzgebers handele, welche Kriterien zur Staffelung herangezogen würden. Nach Ansicht der CDU-Fraktion sollten die Beiträge zur Kinderbetreuung für alle gleich sein. Die Mehrbelastung finde durch das Steuerrecht bereits statt, indem die Gehälter unterschiedlich stark besteuert würden. Das Verhältnis zwischen Eigenanteil und Finanzierung aus Subvention durch Steuergelder sollte so beibehalten werden.   

 

Herr Riepe wiederholt die Forderung der Linken, auf Land- und Bundesebene die Bildung kostenfrei zu stellen. Es sei wichtig, dass starke Schultern mehr tragen würden als schwache Schultern. Eine weitere Stufe mit der Berücksichtigung eines Einkommens bis 20.000 € wäre wünschenswert gewesen, seine Fraktion werde aber den vorgelegten Vorschlag unterstützen.

 

Herr Busch teilt mit, dass mit der Vorlage dem zwischen den Gemeinden und Trägern von Kindertagesstätten getroffenen allgemeinen Konsens, dass die Elternbeiträge etwa 25 % der laufenden Brutto-Gesamtkosten des Kindertagesstättenbetriebs decken sollten, entsprochen werde. Die SPD-Fraktion stimme der Vorlage zu.

 

Herr Kiesekamp empfindet die Sozialstaffelung als gerecht und empfiehlt die Entwicklung in den kommenden Jahren auch hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes zu beobachten. 

 

 

Abstimmungsergebnis: 7 x dafür, 3 x dagegen, 1 x Enthaltung