Sitzung: 01.11.2018 Ortsrat Pente
Vorlage: WP 16-21/0453
Beschlussvorschlag:
Das Wegeflurstück 100/2 der Flur 11, Gemarkung
Pente, ein Teilbereich am östlichen Ende des Weges Nr. 64 des
Straßenbestandsverzeichnisses von Pente, wird gemäß § 8 des niedersächsischen
Straßengesetzes (NStrG) vollständig eingezogen. Der anliegende Plan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Der Ortsrat beschließt gem. der Vorlage.
Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen