Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück 100/2 der Flur 11, Gemarkung Pente, ein Teilbereich am östlichen Ende des Weges Nr. 64 des Straßenbestandsverzeichnisses von Pente, wird gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig eingezogen. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Der Ortsrat beschließt gem. der Vorlage.

 

Abstimmungsergebnis:               7 Stimmen dafür

                                                    0 Stimmen dagegen

                                                    0 Enthaltungen