Sitzung: 09.08.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 16-21/0381
Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 164 „Industrie-
und Gewerbegebiet Eiker Esch“ mit
örtlichen Bauvorschriften und die Begründung werden in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Nr. 164 „Industrie-
und Gewerbegebiet Eiker Esch“ mit
örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung (einschl.
Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Prüfung, schalltechnischer Beurteilung und
Geruchsgutachten) werden gem. § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
erneut öffentlich ausgelegt. Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können
Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes Nr. 164
abgegeben werden.
3.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.
6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der
Begründung.
5.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4
Abs.2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 sowie § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet
und zur Äußerung aufgefordert.
6.
Gegenüber
dem Offenlegungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich um das Flurstück 79/6,
Flur 21, Gemarkung Schleptrup, der Bundesstraße 218 verkleinert, da auf bzw. an
der Bundesstraße 218 keine Baumaßnahmen vorgesehen sind. Es besteht kein weiterer
Regelungsbedarf.
Frau
Liebsch erläutert
die Vorlage 381.
RM
Quebbemann spricht
sich aufgrund finanzieller Belastungen für die Betriebe gegen eine zwingende
Vorschrift zur Dach- und Fassadenbegrünung aus. Die Verwaltung sollte dennoch
beauftragt werden, in Gesprächen mit Unternehmen für solche Maßnahmen zu werben
und entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen. Mit der Festsetzung für Blüh- und
Blumenwiesen ist bereits ein Beitrag gegen das Insektensterben geleistet, was
in keinem anderen Gewerbegebiet vorgeschrieben ist. Er verweist auf die vorrangige
Aufgabe eines Gewerbegebietes.
RM
Staas-Niemeyer erklärt,
dass die Planung bereits sehr viele Maßnahmen beinhaltet, mehr als für ein Gewerbegebiet
richtig sind. Sie lehnt eine Verpflichtung von Dach- und Fassadenbegrünung ab,
da die Maßnahmen zu erheblichen Mehrkosten beim Bau führen und die Sicht auf
die Firmen eingeschränkt wird. Das Gewerbegebiet muss vermarktbar sein. Gegen
eine Beratung der Firmen spricht nichts, solange keine zusätzlichen Kosten
verursacht werden.
LSBD
Greife ergänzt,
dass die Verwaltung für den Haushalt 2019 einen hohen Betrag für die
Erschließung nachmelden muss, da erhebliche Bodenmassen bewegt werden müssen.
RM
Neils erläutert,
dass die Stadt mit dem Bebauungsplan einen neuen Maßstab setzt, an dem zukünftige
Pläne zu messen sind. Er plädiert für eine verpflichtende Beratung aller Firmen,
um diese für Begrünungsmaßnahmen zu sensibilisieren. Für das Begrünungskonzept
sollen für den Haushalt 2019 entsprechende Mittel beantragen werden, um die
Planung umsetzen zu können.
RM Rohe äußert Bedenken gegen die Freiwilligkeit
bei Unternehmen. Als Kompromiss schlägt er vor, die Unternehmen, die an der
Süd- und Westseite zur B 218 und zur Varusstraße gelegen sind, eine Fassaden-
und Dachbegrünung vorzuschreiben und eine Beratungspflicht aufzunehmen. Unter-nehmen,
die in diesem Bereich ein Grundstück erwerben (Filetstück), bringen auch das Kapital
für eine Begrünung mit. Die LINKE stellt den Antrag, den sichtbaren Bereich im
Süden und Westen des Gewerbegebietes als Pflicht zu begrünen.
RM
Pöppe liest einen Antrag
der GRÜNEN vor, der als Tischvorlage vorliegt (s. Anlage) und eine rechtsverbindliche
Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung vorsieht. Mehrkosten von 15-25 €/m²
sind keine immensen Kosten, die Unternehmen abschrecken.
LSBD Greife stellt eine Kostenschätzung für
Dachbegrünung vor. Bei einer Nettogewerbefläche von 10,2 ha und einer
Grundflächenzahl von 0,8 können 8,15 ha von den Betrieben bauliche ausgenutzt
werden. Schätzungsweise bestehen 45 % davon mit Gebäuden, sodass eine Dachfläche
von 36.700 m² zu erwarten ist. Wenn Kosten von 50 €/m² für eine Dachbegrünung
angesetzt werden und sich rd. 15 zusätzliche Betriebe ansiedeln, ergeben sich
Investitionskosten von 122.500 € für ein begrüntes Dach. Selbst wenn kleinere
Summen zugrunde gelegt werden, sind das erfahrungsgemäß erhebliche Kosten für
die Betriebe. Die Umsetzung der Blühstreifen wird bereits aufwendig. Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass die Begrünungsmaßnamen vertretbar sind,
aber man sollte erstmal mit der Umsetzung beginnen und Erfahrungen sammeln.
Für RM Quebbemann steht die
finanzielle Belastung nicht im Verhältnis zum Klimaschutz. Der hohe Anteil an
Blühstreifen ist ausreichend. Es handelt sich um einen Eingriff, der in dieser
Form erstmalig festgesetzt wird.
RM Staas-Niemeyer möchte erstmal die Vermarktung
abwarten, bevor weitere Maßnahmen festge-setzt werden.
Die
GRÜNEN beantragen die Festlegungen zu den Pflanzgeboten unter § 8 und die
Festlegungen zur Grünordnung unter § 11 zu ändern (s. Anlage).
Vors.
Bergander lässt
über den Antrag der GRÜNEN abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
0 Stimmen dafür
10
Stimmen dagegen
1 Enthaltung → mehrheitlich abgelehnt
Die
LINKE stellt den Antrag über eine verbindliche Festsetzung von Begrünung an südlich
und westlich ausgerichteten Fassaden.
Vors.
Bergander lässt
über den Antrag der LINKEN abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 2
Stimmen dafür
9
Stimmen dagegen
0
Enthaltungen → mehrheitlich abgelehnt
Die
SPD stellt den Antrag, eine verpflichtende Beratung zur Dach- und
Fassadenbegrünung in den Bebauungsplan aufzunehmen. LSBD Greife macht
folgenden Formulierungsvorschlag: Im Hinblick auf die Umsetzung der
festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen unter Verwendung gebietsheimischen
Pflanzenmaterials/Saatgutes und der unter Nr. 2 und 3 formulierten Empfehlungen
erfolgt eine verpflichtende Beratung durch den Fachbereich 4 –
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.
Vors.
Bergander lässt
über den Antrag der SPD abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 11
Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen → einstimmig angenommen
Vors.
Bergander lässt
über die Vorlage WP 16-21/0381 mit der o.g. Änderung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 9
Stimmen dafür
2
Stimmen dagegen
2
Enthaltungen → mehrheitlich angenommen