Beschlussvorschlag:

1.    Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 164 „Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“ mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Nr. 164 „Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung (einschl. Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Prüfung, schalltechnischer Beurteilung und Geruchsgutachten) werden gem. § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes Nr. 164 abgegeben werden.

 

3.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

4.    Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs.2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 sowie § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

6.    Gegenüber dem Offenlegungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich um das Flurstück 79/6, Flur 21, Gemarkung Schleptrup, der Bundesstraße 218 verkleinert, da auf bzw. an der Bundesstraße 218 keine Baumaßnahmen vorgesehen sind. Es besteht kein weiterer Regelungsbedarf.


Frau Liebsch erläutert die Vorlage 381.

 

RM Quebbemann spricht sich aufgrund finanzieller Belastungen für die Betriebe gegen eine zwingende Vorschrift zur Dach- und Fassadenbegrünung aus. Die Verwaltung sollte dennoch beauftragt werden, in Gesprächen mit Unternehmen für solche Maßnahmen zu werben und entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen. Mit der Festsetzung für Blüh- und Blumenwiesen ist bereits ein Beitrag gegen das Insektensterben geleistet, was in keinem anderen Gewerbegebiet vorgeschrieben ist. Er verweist auf die vorrangige Aufgabe eines Gewerbegebietes.

 

RM Staas-Niemeyer erklärt, dass die Planung bereits sehr viele Maßnahmen beinhaltet, mehr als für ein Gewerbegebiet richtig sind. Sie lehnt eine Verpflichtung von Dach- und Fassadenbegrünung ab, da die Maßnahmen zu erheblichen Mehrkosten beim Bau führen und die Sicht auf die Firmen eingeschränkt wird. Das Gewerbegebiet muss vermarktbar sein. Gegen eine Beratung der Firmen spricht nichts, solange keine zusätzlichen Kosten verursacht werden.

LSBD Greife ergänzt, dass die Verwaltung für den Haushalt 2019 einen hohen Betrag für die Erschließung nachmelden muss, da erhebliche Bodenmassen bewegt werden müssen.

 

RM Neils erläutert, dass die Stadt mit dem Bebauungsplan einen neuen Maßstab setzt, an dem zukünftige Pläne zu messen sind. Er plädiert für eine verpflichtende Beratung aller Firmen, um diese für Begrünungsmaßnahmen zu sensibilisieren. Für das Begrünungskonzept sollen für den Haushalt 2019 entsprechende Mittel beantragen werden, um die Planung umsetzen zu können.

 

RM Rohe äußert Bedenken gegen die Freiwilligkeit bei Unternehmen. Als Kompromiss schlägt er vor, die Unternehmen, die an der Süd- und Westseite zur B 218 und zur Varusstraße gelegen sind, eine Fassaden- und Dachbegrünung vorzuschreiben und eine Beratungspflicht aufzunehmen. Unter-nehmen, die in diesem Bereich ein Grundstück erwerben (Filetstück), bringen auch das Kapital für eine Begrünung mit. Die LINKE stellt den Antrag, den sichtbaren Bereich im Süden und Westen des Gewerbegebietes als Pflicht zu begrünen.

 

RM Pöppe liest einen Antrag der GRÜNEN vor, der als Tischvorlage vorliegt (s. Anlage) und eine rechtsverbindliche Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung vorsieht. Mehrkosten von 15-25 €/m² sind keine immensen Kosten, die Unternehmen abschrecken.

 

LSBD Greife stellt eine Kostenschätzung für Dachbegrünung vor. Bei einer Nettogewerbefläche von 10,2 ha und einer Grundflächenzahl von 0,8 können 8,15 ha von den Betrieben bauliche ausgenutzt werden. Schätzungsweise bestehen 45 % davon mit Gebäuden, sodass eine Dachfläche von 36.700 m² zu erwarten ist. Wenn Kosten von 50 €/m² für eine Dachbegrünung angesetzt werden und sich rd. 15 zusätzliche Betriebe ansiedeln, ergeben sich Investitionskosten von 122.500 € für ein begrüntes Dach. Selbst wenn kleinere Summen zugrunde gelegt werden, sind das erfahrungsgemäß erhebliche Kosten für die Betriebe. Die Umsetzung der Blühstreifen wird bereits aufwendig. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Begrünungsmaßnamen vertretbar sind, aber man sollte erstmal mit der Umsetzung beginnen und Erfahrungen sammeln.

 

Für RM Quebbemann steht die finanzielle Belastung nicht im Verhältnis zum Klimaschutz. Der hohe Anteil an Blühstreifen ist ausreichend. Es handelt sich um einen Eingriff, der in dieser Form erstmalig festgesetzt wird.

 

RM Staas-Niemeyer möchte erstmal die Vermarktung abwarten, bevor weitere Maßnahmen festge-setzt werden.

 

                                                  

Die GRÜNEN beantragen die Festlegungen zu den Pflanzgeboten unter § 8 und die Festlegungen zur Grünordnung unter § 11 zu ändern (s. Anlage).

 

Vors. Bergander lässt über den Antrag der GRÜNEN abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                   0 Stimmen dafür

                                                                10 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung                     mehrheitlich abgelehnt

 

 

Die LINKE stellt den Antrag über eine verbindliche Festsetzung von Begrünung an südlich und westlich ausgerichteten Fassaden.

Vors. Bergander lässt über den Antrag der LINKEN abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 2 Stimmen dafür

                                                                9 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltungen                 mehrheitlich abgelehnt

 

Die SPD stellt den Antrag, eine verpflichtende Beratung zur Dach- und Fassadenbegrünung in den Bebauungsplan aufzunehmen. LSBD Greife macht folgenden Formulierungsvorschlag: Im Hinblick auf die Umsetzung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen unter Verwendung gebietsheimischen Pflanzenmaterials/Saatgutes und der unter Nr. 2 und 3 formulierten Empfehlungen erfolgt eine verpflichtende Beratung durch den Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.

 

Vors. Bergander lässt über den Antrag der SPD abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                   0 Stimmen dagegen

                                                                   0 Enthaltungen                              einstimmig angenommen

                                                                               

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/0381 mit der o.g. Änderung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Stimmen dafür

                                                                2 Stimmen dagegen

                                                                2 Enthaltungen                                 mehrheitlich angenommen