Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 61 „Gehnesch“, mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte Begründung. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 61 wird im Geltungsbereich der 1. Änderung aufgehoben.


RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0374 vor.

 

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       Einstimmig